Brauche ich noch alles auf Papier? E-Services vs. Klassische Buchhaltung
Die Digitalisierung hat bereits in beinahe alle Lebensbereiche Einzug gehalten. Auch in der Buchhaltung gibt es die Möglichkeit, die Vorteile einer Abwicklung durch E-Services zu nutzen. Nicht alle Buchhaltungen haben die Effizienz und den Komfort einer digitalen Buchhaltung erkannt und arbeiten wie eh und je ausschließlich mit Papierbelegen.
Doch das muß nicht sein. Änderungen in den Gesetzen haben einige Abläufe zur Ablage und Aufbewahrung erleichtert. Welche das sind, erklären wir hier.
Vorteile einer digitalen Buchhaltung
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung muß jede Firma haben. Nicht nur für interne Controlling-Zecke zur Erfolgskontrolle, auch aufgrund der gesetzlichen Pflicht, geschäftliche Vorgänge aufzuzeichnen und aufzubewahren. Durch digitale Prozesse lassen sich besonders wiederkehrende Vorgänge bereits sinnvoll automatisieren. Heutzutage werden viele Daten elektronisch übermittelt, sei es durch E-Mail, E-Post, Downloads oder Web-Fax. Anstatt diese wie bisher auszudrucken und in Ordnern abzuheften, können diese Belege einfach in der Form, in der sie ankommen, in Ordnern oder auf sicheren Servern abgelegt werden. Dies reduziert nicht nur Personalaufwand, sondern auch den Materialeinsatz von Papier, Drucker und Toner.
Neue Regelung zur digitalen Ablage
Seit 1. Januar 2017 ist dies auch verbindlich gesetzlich geregelt. Seitdem gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung auf Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) für alle. Sie legt fest, dass Belege in der Form aufbewahrt werden müssen, in der Sie zugestellt werden. Dies muß unveränderlich geschehen, jederzeit einsehbar und maschinell auswertbar. Diesen Vorteil kann man auch in der eigenen Buchhaltung nutzen und Rechnungen digital versenden, sogar automatisiert. Übrigens: Seit 2011 ist eine elektronische Signatur nicht mehr zwingend notwendig.
Auch die Übermittlung der verschiedenen Jahres- oder Quartalsabschlüsse, Gewinn-Verlustrechnungen oder Lohnsteuerangelegenheiten sind nicht mehr in Papierform nötig. Hierzu gibt es längst viele etablierte Plattformen wie zum Beispiel Elster.
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