Die elektronische Variante der Bilanz nennt man E-Bilanz. Unternehmen, die zur Bilanzierung verpflichtet sind, sind in der Pflicht die Bilanz elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Übermittlung der Bilanz in Papierform ist nicht zulässig.
Eingeführt wurde die elektronische Bilanz bereits im Jahr 2012 durch das Bundesfinanzministerium. Gleichzeitig einher ging damit die steuerliche Neugliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Erstellung einer E-Bilanz ist für alle bilanzierenden Unternehmen verpflichtend. Grundsätzlich gilt dies auch für Kaufleute. Lediglich gewerbetreibende Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften, deren jährlicher Gewinn unter 60.000,00 EUR liegt und deren Umsatz weniger als 600.000,00 EUR ausmacht, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wie wird eine elektronische Bilanz gegliedert?
Für die elektronische Bilanz von sogenannten Kapitalgesellschaften gelten bestimmte Vorgaben im Hinblick auf die Gliederung. Personengesellschaften und Einzelunternehmen können die E-Bilanz frei gestalten. Ähnlich wie die klassische Bilanz gliedert sich auch die elektronische Form in Aktiva und Passiva beziehungsweise Mittelverwendung und Mittelherkunft.
Einen wesentlichen Teil der Bilanz stellt die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dar. Hier muss entweder das Umsatzkostenverfahren oder das Gesamtkostenverfahren Anwendung finden. Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Erlöse und Kosten eines Unternehmens gegenübergestellt. Es erfolgt eine Korrektur durch die Bestandsveränderungen. Um die Aufwendungen und Erträge zu erfassen, zieht man die Produktionszahlen heran. Dabei fließen Bestandsminderungen und Bestandserhöhungen als Aufwendungen und Erträge in die GuV mit ein. Die Verkaufszahlen haben keinen Einfluss. Es erfolgt eine Aufschlüsselung der einzelnen Kostenarten, also beispielsweise in Personalkosten und Materialkosten.
Beim Umsatzkostenverfahren erfolgt eine Gegenüberstellung der Erlöse und Kosten der verkauften Waren. Zur Abgrenzung der tatsächlichen Absatzzahlen werden die Aufwendungen und Erträge herangezogen. Als Erträge werden nur die wirklich verkauften Warenmengen erfasst. Die Unterteilung erfolgt bei diesem Prinzip nach den Funktionsbereichen wie Vertrieb und Produktion.
Was versteht man unter der E-Bilanz Taxonomie?
Die Taxonomie gibt eine bestimmte Form der elektronischen Datenübermittlung der Bilanz an das Finanzamt vor. Dabei steht die Taxonomie für das Schema, welches bilanzierende Unternehmen hierbei anwenden müssen. Das Bundesfinanzministerium kann diese Schema einmal jährlich abwandeln. Es gibt eine Kerntaxonomie und darüber hinaus auch noch separate Branchentaxonomien, die beispielsweise für Versicherungen, die Land- und Forstwirtschaft oder auch für Kredit- und Finanzinstitute gelten.
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