Wirtschaftsprüfer – Was ist unter der Berufsbezeichnung zu verstehen?
In Unternehmen werden Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung von Buchführungen und Jahresabschlüssen herangezogen. Zu Ihren vielfältigen Aufgaben gehört eine betriebswirtschaftliche Einschätzung. Gemäß der Wirtschaftsprüferordnung obliegt der Wirtschaftsprüferkammer die Berufsaufsicht. Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung dürfen Sie nur führen, wenn Sie eine entsprechende fachliche Eignung vorweisen können.
Die verantwortungsvolle Tätigkeit üben Sie frei und unabhängig aus. Voraussetzung dafür ist ein Hochschulstudium im Bereich Wirtschaftswissenschaften. Darüber hinaus sollten Sie als angehender Wirtschaftsprüfer über mindestens drei Jahre berufliche Praxis verfügen. In der Regel sind Sie in dieser Zeit als Assistent einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Erst nach dem erfolgreichen Bestehen des schwierigen Examens ist Ihnen eine Berufsausübung erlaubt. Danach gehört es zu Ihren Pflichten, Unternehmen in allen wirtschaftlichen Belangen zu beraten. Das Aufgabenfeld kann steuerliche Fragen einschließen.
Als Wirtschaftsprüfer sind Sie verpflichtet, unbefangen zu prüfen. Sachfremde Einflüsse dürfen im Prüfverfahren keine Rolle spielen. Der Beruf verlangt von Ihnen unparteiisches Verhalten und absolute Neutralität. Gegenüber Dritten sind Sie zu Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr Urteil fällen Sie allein. Ihre Entscheidungen treffen Sie eigenverantwortlich. Diese Pflichten setzen eine gewissenhafte Arbeitsweise voraus. In Ihrem Handeln sind Sie an Gesetz und Regeln gebunden. Führen Sie Abschlusskontrollen in Unternehmen durch, müssen Sie sich selbst alle drei Jahre einer Qualitätsprüfung unterziehen. Kommen Sie Ihren Pflichten als Wirtschaftsprüfer nicht umfänglich nach, drohen berufsgerichtliche Maßnahmen wie eine Geldbuße. Bei schwerem Vergehen sind ein mehrjähriges Berufsverbot oder der Ausschluss aus der Wirtschaftsprüferkammer die Folge.
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