Die Rechnungslegungsgrundsätze US-GAAP ermöglichen die Vergleichbarkeit
Schon vor einiger Zeit stellten viele große deutsche Aktiengesellschaften den Jahresabschluss von dem früher vorherrschenden Rechnungslegungsstandard nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) auf US-GAAP um. Die wesentlichen Gründe dafür sind:
+ Zunehmende internationale Vernetzung der Kapitalmärkte: Investoren sowie Aktionäre suchen nach einer hohen Vergleichbarkeit der Zahlen. Insbesondere die Ertragskennzahlen sollten aussagekräftig und vergleichbar sein. Seit der Umstellung finden sich auch in der deutschen Wirtschaftsberichterstattung zunehmend Kennzahlen wie EBIT, EBITDA anstatt der früheren Gewinne aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit oder ähnlichen Formulierungen.
+ Einfluss von Ratingagenturen auf die Refinanzierungskosten von Unternehmen. Ohne die Anwendung gleicher Rechnungslegungsstandards wie der Generally Accepted Accounting Principles müssten die Ratingagenturen die Berechnungsmethoden länderspezifisch anpassen.
Die wesentlichen Unterschiede der US-GAAP zu der deutschen Rechnungslegung
Die neuen Rechnungslegungsstandards nach amerikanischem Vorbild haben sich schrittweise aus den Empfehlungen eines Standardisierungskommittees namens FASB (Financial Accountings Standards Board=FASB) entwickelt. Dieses wurde bereits im jahr 1972 etabliert und übernahm die Aufgaben der Festlegung einheitlicher Rechnungslegungsstandards von der amerikanischen Börsenaufsicht. Es handelt sich de facto um eine privatwirtschaftliche Initiative, die Industriestandards im Bereich der Rechnungslegung festlegt.
Wesentliche Unterschiede sind in der Bewertung von zukünftigem Aufwand bzw. Rückstellungen oder auch Vermögensgegenständen zu finden. Die deutsche Rechnungslegung geht eher von einem Gläubigerschutz bzw. einer vorsichtigen Bewertung aus. So können Rückstellungen auch für Aufwand gebildet werden, der zum Bilanzstichtag droht – dessen Eintritt aber noch nicht sicher ist.
Zudem verändert die Philosophie nach US-GAAP auch die Perspektive hin zu neuen Kennzahlen: Inzwischen wird die Eigenkapitalrendite bzw. der Return on Capital Employed (ROCE, also Ergebnis bezogen auf das gebundene Kapital) wesentlich höufiger betrachtet als die Umsatzrendite.
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