Interessiert sich ein Kunde für Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt, sollten Sie ein Angebotsschreiben aufsetzen. Dabei handelt es sich um einen Geschäftsbrief, der Angaben zum angebotenen Produkt oder der Dienstleistung enthält und die jeweilig geltenden Bedingungen festlegt. Das Angebot wird dem Interessenten meist in schriftlicher Form unterbreitet. Eine mündliche Formulierung ist ebenfalls möglich.
Der Inhalt des Angebotsschreibens
Der Umfang und die Bedingungen des Angebotes sollten im Angebotsschreiben genau von Ihnen definiert werden. Dazu gehören zeitliche Fristen, wie Liefer-oder Leistungstermine, die Anzahl der Produkte, die Verpackungsart und Produktausführungen, wie Farben und Formen. Geben Sie einen verbindlichen Preis in der jeweiligen Währung und die Zahlungsbedingungen an. Achten Sie auf die Angabe der Umsatzsteuer. Sie können auch eventuelle Rabatte oder Nachlässe aufführen.
Die Freizeichnungsklausel begrenzt Ihr Angebot
Das Angebotsschreiben sollte Sie auch rechtlich absichern und auf geltende Gerichtsstände im Fall von Uneinigkeiten verweisen. Falls Sie keinen Zeitraum angeben für den das Angebot gilt, ist es unbegrenzt gültig. Der Kunde kann somit auch nach Wochen und Monaten der Bedenkzeit darauf zurückkommen. Für Sie als Anbieter ist es daher empfehlenswert, eine Freizeichnungsklausel in das Schreiben aufzunehmen. Dabei handelt es sich um gezielte Formulierungen, die das Angebot an zusätzliche Faktoren knüpfen. Damit kann beispielsweise eine zeitliche Begrenzung festgelegt werden („Das Angebot ist gültig bis….“). Weitere Formulierungen beziehen sich auf die Variierung des Preises („Änderungen am Preis sind vorbehalten“) oder auf die Angebotsmenge („solange der Vorrat reicht“)
Verwenden Sie Freizeichnungsklauseln mit Bedacht. Das Angebotsschreiben kann bei übermäßigen Einsatz der Formulierungen für den Kunden schnell kompliziert und weniger verlässlich erscheinen. Nimmt der Kunde Ihr Angebot an, kommt damit ein Kaufvertrag zustande. Sind Änderungen erwünscht, können diese mit beidseitigen Einverständnis am Angebot vorgenommen werden.
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