Kostenträger stellen in der Kosten- und Leistungsrechnung ein wesentliches Element dar. Sie sind in der Kosten- und Leistungsrechnung die Produkte und den Dienstleistungen, die im innerbetrieblichen Ablauf die Kosten verursachen. Für einen besseren Überblick wird die Kosten- und Leistungsrechnung in die Teilbereiche Kostenträgerrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenartenrechnung unterteilt.
Kostenträger in der Kostenartenrechnung
Im Rahmen der Kostenartenrechnung bestimmt ein Unternehmen welche Kosten in welcher Höhe und für welchen Zeitraum angefallen sind. Eine Zurechnung der Kosten auf bestimmte Kostenträger findet hier noch nicht statt.
Gegenstand der Kostenartenrechnung sind die Primärkosten und die kalkulatorischen Kosten, die das Unternehmen veranschlagt. Zu den Primärkosten zählen z. B. Personalkosten, Materialkosten und Betriebsmittelkosten. Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen kein direkter betrieblicher Aufwand gegenübersteht. Sie werden nur im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens verwendet. Im externen Rechnungswesen (Buchführung und Bilanz) spielen kalkulatorische Kosten keine Rolle. In einem Unternehmen werden z. B. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und der kalkulatorische Unternehmerlohn berücksichtigt.
Die Struktur der Kostenarten wird den Unternehmen überlassen. Eine Möglichkeit besteht darin, sich an den Konten aus der Finanzbuchhaltung zu orientieren.
Kostenträger in der Kostenstellenrechnung
In der Kostenstellenrechnung werden die Kosten der Kostenstelle zugeordnet, die sie verursacht hat. Sie bildet damit die Brücke zwischen der Kostenartenrechnung und der Kostenträgerrechnung. Weil die Gemeinkosten dem einzelnen Kostenträger nicht direkt zugeordnet werden können, findet innerhalb der Kostenstellenrechnung eine Verteilung der Gemeinkosten statt.
Die Kostenstellenrechnung unterscheidet zwischen Hauptkostenstellen und Hilfskostenstellen. Für eine Verteilung der Gemeinkosten müssen die Zuschlagssätze ermittelt werden. Auch dies geschieht innerhalb der Kostenstellenrechnung. Dabei werden die Kosten zunächst auf den Hilfskostenstellen gesammelt und anschließend auf die Hauptkostenstellen verteilt.
Für die Ermittlung der Zuschlagssätze verwendet ein Unternehmen den Betriebsabrechnungsbogen (kurz: BAB). Hier findet die Verteilung der Kosten auf die Hilfskostenstellen und die Zusammenfassung auf den Hauptkostenstellen statt.
Am Ende der Periode weiß das Unternehmen welche Kosten auf welcher Kostenstelle entstanden sind.
Kostenträger in der Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung beantwortet die Frage, wofür die ermittelten Kosten entstanden sind. Um eine Bewertung der einzelnen Kosten durchführen zu können, werden die während einer bestimmten Zeitperiode entstandenen Kosten den Kostenträgern zugeordnet.
Dieser Teil der Kosten- und Leistungsrechnung sieht vor, dass die Kosten nach Einzelkosten und Gemeinkosten aufgeteilt werden. Im Gegensatz zu den Gemeinkosten können Einzelkosten einem Kostenträger direkt zugerechnet werden. Die Zuordnung der Gemeinkosten wird mittels eines Verteilungsschlüssels übernommen.
Einzel- und Gemeinkosten entstehen beim Material und in der Fertigung. Materialeinzelkosten und Materialgemeinkosten ergeben die Materialkosten. Die Fertigungskosten setzen sich aus den Fertigungseinzelkosten und den Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Materialkosten und Fertigungskosten bilden zusammen die Herstellungskosten eines Produkts. Für den Vertrieb und die Verwaltung können keine Einzelkosten zugeordnet werden. Es entstehen demnach nur Vertriebsgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Werden diese zu den Herstellungskosten des Produkts addiert, ergeben sich die Selbstkosten.