Ergebnisrechnung: zeigt den Erfolg des Unternehmenszwecks
Eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, das „Betriebsergebnis„, zeigt deutlich, inwieweit mit dem eigentlichen Unternehmenszweck tatsächlich Geld verdient wird. Die Ergebnisrechnung ist daher nicht nur eine Verpflichtung nach dem Handelsgesetzbuch. Sie ist vielmehr ebenso wesentlicher Indikator für die geschäftliche Entwicklung und sollte daher nicht nur zum Ende des Geschäftsjahres analysiert werden.
Die Ergebnisrechnung in der Finanzbuchhaltung
Für die Ergebnisrechnung werden die betrieblichen Aufwendungen mit den betrieblichen Erträgen verglichen. Das Ergebnis hieraus ist entweder der Betriebsgewinn oder der Betriebsverlust. Betriebsfremde Ausgaben werden bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Das sind etwa Steuern und Zinsen. Schließlich spiegeln diese Ausgaben nicht die betriebliche Entwicklung wider. Das Betriebsergebnis ist auch unter der Bezeichnung EBIT bekannt. Dies steht für „Earnings before interest and taxes“.
Die Ermittlung des Betriebsergebnisses kann nach dem Umsatzkostenverfahren oder nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgen.
Das Handelsgesetzbuch erlaubt es bilanzierungspflichtigen Unternehmern in Deutschland, eine der beiden Berechnungsmethoden auszuwählen. Das gewählte Verfahren muss jedoch beibehalten werden. In den meisten Fällen wird in Deutschland das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren
Umsatzkostenverfahren:
Hierbei werden die Aufwendungen dort festgestellt, wo sie effektiv entstehen. Weiteres Kennzeichen: Nur die innerhalb des Abrechnungszeitraums entstandenen Aufwendungen und Erträge werden in der Ergebnisrechnung berücksichtigt. Wesentliche Unterscheidung zwischen Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren ist außerdem die Darstellung von Bestandsveränderungen der Erzeugnisse; dem kontinuierlich veränderten Lagerbestand. Für die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ist somit eine permanente Lagerbuchhaltung erforderlich.
Die Berechnungsmethodik ist am ehesten mit der Kostenstellenrechnung vergleichbar. Beispiel Fahrradgeschäft: Ein großes Fahrradgeschäft betreibt neben dem Verkauf von Fahrrädern und Zubehör eine Werkstatt mit mehreren Mitarbeitern. Wenn die Mitarbeiter aus der Werkstatt teilweise den Verkauf unterstützen, werden diese Arbeitszeiten und damit die Aufwendungen beim Umsatzkostenverfahren exakt nachgehalten. Für die Ergebnisrechnung werden sie dann kostenmäßig dem Vertrieb zugeordnet. So lässt sich der Erfolg von Werkstatt und Vertrieb differenziert bestimmen.
Gesamtkostenverfahren:
Bei dieser Methode besteht die Ergebnisrechnung aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen zu den Erträgen nach den verschiedenen Aufwandsarten. Grundlage ist ebenfalls der Umsatz. Aufwendungen und Erträge werden jedoch ausschließlich nach der jeweiligen Aufwandsart sowie Ertragsart gebucht. Weil bei dieser Methode der veränderte Bestand des Lagers noch nicht berücksichtigt ist, wird der Lagerbestand am Ende des Berechnungszeitraums per Inventur mit dem Anfangsbestand verglichen. Die Differenz fließt dann als Bestandsveränderung in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Aus Sicht der Buchhaltung ist daher beim Gesamtkostenverfahren nicht zwingend eine kontinuierliche Lagerbuchhaltung notwendig.
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