Steuern sparen durch Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand
Wer Dienstfahrten unternimmt, kann sich die Kosten der Reise erstatten lassen. Dabei sollten Sie einmal genauer die Kilometerpauschale unter die Lupe nehmen. Warum sollte man also Pauschalbeträge berechnen?
Der Vorteil für Pauschalbeträge liegt darin, dass diese häufig höher ausfallen als die wirklichen Ausgaben. Ihnen wird mehr Aufwand zugestanden, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern. Einen Nachteil haben sie allerdings auch, so ist es zum Beispiel bei einem Bahnticket nicht möglich, die Umsatzsteuer aus diesem geltend zu machen und gleichzeitig die 30 Cent für den Kilometer geltend machen. Deswegen lohnt sich hier eine genaue Berechnung über die wirkliche Höhe der Ausgaben. Es gelten als Kilometerpauschale für Dienstreisen mit einem privaten Fahrzeug: Mit dem Pkw 30 Cent und weitere 2 Cent bei der Mitnahme einer weiteren Person, für ein Motorrad oder Motorroller 13 Cent und weiter 1 Cent für die Mitnahme einer Person; für ein Moped oder Mofa 8 Cent und für ein Fahrrad 5 Cent. Interessant ist, dass alle gefahrenen Kilometer auf einer direkten Strecke angerechnet werden. Also nicht, wie bei den regelmäßigen Fahrten zur Arbeitsstätte. Die Kilometerpauschale wird im Allgemeinen von den Finanzämtern immer anerkannt. Dabei ist es belanglos, ob die Aufwendungen wirklich entstanden sind.
Ende 2013 wurde die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand mit nur noch zwei Pauschalen vereinfacht. Für eine auswärtige Tätigkeit von 8 bis 24 Stunden können 12 Euro und für eine über 24 Stunden hinausgehende Tätigkeit 24 Euro als Verpflegungsmehraufwand in Anrechnung gebracht werden. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kurze Dienstreisen. Achten sollten Sie auf Folgendes: Bei niedrigem Einkommen kann es sich lohnen auf die Pauschale zu verzichten und die Umsatzsteuer von 19 % geltend zu machen oder bei einem hohen Einkommen und langer Wegstrecke eher auf die Umsatzsteuer zu verzichten und dafür das Kilometergeld zu berechnen.
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