Release 2.77.0: Erweiterungen beim Upgrade/Downgrade
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumZwei neue Software-Versionen wurden in den letzten Wochen auf Sandbox, Produktivumgebung sowie den Private-Clouds unserer Kunden ausgerollt. Folgende Features sind enthalten:
Upgrade/Downgrade: Referenz-Text für Rechnungspositionen
Beim Upgrade bzw. Downgrade-Prozess wechselt die Abo-Konfiguration während einer laufenden Abrechnungsperiode. Beispielsweise wird ein gebuchter Aboartikel A durch durch den höherwertigen Artikel B ersetzt. Während dieses Vorgangs erhält der Kunde je nach Szenario mehrere Dokumente (Korrekturrechnung und neue Folgerechnung). Hat ein Kunde viele verschiedene Aboprodukte gebucht, war es bisher auf den Dokumenten schwer nachvollziehbar, auf welches Ereignis eine konkrete Rechnungsposition zurückzuführen ist.
Um dem Kunden eine dokumentenübergreifende Transparenz zu bieten, erlaubt der Upgrade/Downgrade Dialog nun die Angabe eines optionalen Referenz-Textes. Dieser Text stellt einen eindeutigen Bezug zum Upgrade/Downgrade Vorgang her und taucht sowohl auf Rechnungskorrekturen, als auch auf Rechnungen auf, die als Folge des Upgrades bzw. Downgrades entstehen.
Der Referenz-Text kann im Upgrade/Downgrade Wizard (kleines Upgrade/Downgrade) im 3. Schritt eingegeben werden:
Außerordentliche Kündigung: Optionales Downgrade aller Aboartikel
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird ein laufender Kundenvertrag aus wichtigem Grund ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen während einer laufenden Abrechnungsperiode gekündigt. Dies bedeutet aber meistens, dass der Kunde ein Recht darauf hat, zu viel bezahlte Beträge nach dem Kündigungsdatum erstattet zu bekommen. Durch eine neue Optionsbox im Kündigungsprozess (außerordentliche Kündigung) können Sie diese Gutschrift durch ein indirektes Downgrade aller Aboartikel zum Kündigungstag ganz automatisch durchführen:
Kontenabgleich (finAPI): Verhinderung von Doppelverarbeitungen
Kam es bisher für eine offene Rechnung zu einer Teilzahlung des Betrages durch die Verbuchung der Zahlungseingänge über den finAPI-Kontenabgleich, so bestand das Risiko, dass bei einem erneuten Kontenabgleich dieser Umsatz-Posten versehentlich doppelt verarbeitet wird. Um dies zu unterbinden steht eine neue Option zum Beginn des Kontenabgleichs zur Verfügung:
Ist die Option gesetzt, werden alle bereits erfolgreich verarbeiteten Kontoumsätze im Abgleich-Dialog nicht mehr angezeigt.
Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf (in besonderen Bezug auf Erbschaft)
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumBeim Verkauf einer Immobilie fällt unter Umständen die Spekulationssteuer an. Diese entfällt jedoch, wenn die verkaufte Immobilie mehr als 10 Jahre im Eigentum des Verkäufers war. Wobei sich die 10-Jahres-Frist auf den Tag genau auf den Termin des notariellen Kaufvertrages bezieht.
Zunächst ist allerdings festzuhalten, dass eine Spekulationssteuer ausschließlich auf den Mehrerlös anfällt. Wenn eine Immobilie für beispielsweise 240.000,00 Euro erworben wurde und innerhalb von 10 Jahren für 350.000,00 Euro verkauft wird, ist lediglich der Mehrerlös zu versteuern. In die Berechnung fließen jedoch außer dem Anschaffungspreis auch die damaligen Kaufnebenkosten von rund 36.000,00 Euro sowie die Kosten für den Verkauf mit ein, die hier mit 4.000,00 Euro angenommen werden. Steuerliche Abschreibungen wie Renovierungskosten werden ebenfalls berücksichtigt, dem Beispiel werden 10.000,00 Euro zugrunde gelegt. Damit ergibt sich ein zu versteuernder Gewinn von 60.000,00 Euro, der nach dem persönlichen Steuersatz berechnet wird. Beträgt dieser 20 %, beläuft sich die Steuerlast der Spekulationssteuer auf 12.000,00 Euro.
Spekulationssteuer fällt generell nicht an, wenn sich das Objekt mehr als 10 Jahre im Eigentum des Verkäufers befand. Ausnahmen bestehen für selbst genutzte Immobilien. Eine selbst genutzte Immobilie kann ohne Berücksichtigung der Spekulationsfrist verkauft werden. Allerdings bestehen Grenzen. Wer mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkauft, wird als gewerblicher Verkäufer eingestuft und muss zwar keine Spekulationssteuer, aber dafür Gewerbesteuer zahlen.
Für vermietete Immobilien gilt die 10-Jahres-Frist, es sei denn, sie werden in den beiden dem Verkauf vorangegangenen Jahren selbst bewohnt. Beispiel: Immobilienerwerb in 2018, vermietet bis 2021. Ab Ende 2021 wird die Immobilie selbst genutzt oder mietfrei den Kindern zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 wird die Immobilie selbst oder von den Kindern genutzt. Frühster Zeitpunkt des spekulationssteuerfreien Verkaufs ist dann Anfang 2023.
Bei einer Erbschaft ist festzuhalten, dass der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers gilt. Das bedeutet, dass der Erbe bezüglich der Spekulationssteuer so behandelt wird, als habe er selbst den damaligen Kaufvertrag abgeschlossen. Beispiel: Wenn der Erblasser vor acht Jahren eine Immobilie erworben hat, muss der Erbe nun nur noch zwei Jahre abwarten, bis er die Immobilie mit Gewinn verkaufen kann, ohne dass dabei Spekulationssteuer fällig wird. Im Übrigen hat die eventuell anfallende Spekulationssteuer keinerlei Auswirkung auf eine unter Umständen anfallende Erbschaftssteuer, diese berechnet sich ausschließlich nach dem Wert des Objekts und den Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsgrad der Erben gestaffelt sind.
Release 2.75.0: Neue Unzer Payment-Schnittstelle
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 25.04.2022 ging das neue Fakturia Release 2.75.0 mit folgenden Features online:
Neue Unzer Payment-Schnittstelle
Unsere bestehende Heidelpay-Anbindung ist bereits etwas in die Jahre gekommen. Seit der Umbenennung von Heidelpay nach Unzer steht dort eine modernere Schnittstelle zur Verfügung, welche von Fakturia ab sofort genutzt wird. Wesentliche Neuerung ist, dass Fakturia nun auch in der Lage ist, sog. Chargebacks dh. Rücklastschriften oder Rückbelastungen von Kreditkartenzahlungen automatisiert zu verarbeiten. Wie die neue Unzer-Schnittstelle eingerichtet wird, beschreiben wir in unserem Howto.
Umsatz-Prognose Export mit Einzelleistungen
Der Prognose Export gibt einen Überblick über erwartete Umsätze in der Zukunft mit wiederkehrenden Zahlungen (MRR). Nicht enthalten sind dabei geplante Umsätze für Einzelleistungen, welche nicht an ein Abo-Modell gebunden sind. Mittels einer neuen Export-Option können diese Einzelleistungen mit in den Report integriert werden. Somit erhält man quasi eine realistische Umsatz-Prognose über alle Leistungsarten hinweg.
Das Ausgabe-CSV weist die Einzelleistungen in einer extra Spalte (sumOnetime) aus:
month | plannedActivities | sumNetMrr | sumGrossMrr | sumNetOnetime | sumGrossOnetime | currency |
01.05.2022 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.08.2022 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.11.2022 | 4 | 149,7 | 178,14 | 796 | 947,24 | EUR |
01.02.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.05.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.08.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
01.11.2023 | 3 | 149,7 | 178,14 | 0 | 0 | EUR |
Zusätzliche Bestätigungs-Checkboxen bei den Bestellseiten
Damit ihr Kunde eine Bestellung über unsere SignUp-Pages absenden kann, muss er zunächst Ihre AGB bestätigen. Den Text inkl. Links zu Ihren Seiten konnten Sie bisher schon komplett frei gestalten. Da es rechtlich jedoch häufig auch erforderlich ist, die Einwilligung für bestimmte Sachverhalte über eine eigene Checkbox einzuholen, lassen sich auf den Bestellseiten nun 2 weitere zusätzliche Bestätigungs-Checkboxen einbinden.
Die Checkboxen werden dabei nur eingeblendet, wenn ein entsprechender Text gepflegt ist. Zur Verlinkung der Bedingungen nutzen Sie bitte HTML-Tags.
Bestellseiten: Eingabe der Lieferanschrift
Wird Fakturia für den Vertrieb von physischen Produkten eingesetzt, so soll die Lieferung der Ware u. U. an eine abweichende Versandadresse erfolgen. Ihr Kunde hat nun die Möglichkeit, auf der Bestellseite eine abweichende Lieferanschrift anzugeben:
API: Preisberechnung für Abo-Artikel
Unsere REST-Schnittstelle bietet nun auch die Möglichkeit, die Preise bestimmter Abo-Artikel eines Vertrages in Abhängigkeit von Datum und vertragsspezifischen Einstellungen (z. B. Rabatte, Sonderpreise) abzufragen. Dies hilft z. B. bei der Darstellung in eigenen Softwarelösungen oder bei der Durchführung von Berechnungen.
Mehr Transparenz bei Kundenkonten-Umsätzen
Bei den Umsätzen zu einem Kundenkonto wird jetzt auch der Benutzer mit ausgegeben, der im Falle einer manuellen Buchung der Ersteller dieser Transaktion war.