Auslandsrentner und Steuern
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumEs ist ein lästiges Thema – und doch ist es wichtig. Dass auch Rentner in Deutschland steuerpflichtig sind, ist eine nicht zu leugnende Tatsache. Was aber ist mit jenen, die ihren wohlverdienten Lebensabend im Ausland verbringen? Da gibt es einiges zu beachten.
Rentner, die pendeln und beispielsweise nur ein paar Monate im Jahr im Ausland verbringen, um dem tristen nasskalten Winter in Deutschland zu entfliehen und sich lieber im Süden aufhalten, betrifft das nicht. Sie beziehen ihre Rente aus Deutschland, sind weiterhin in Deutschland an ihrem Wohnsitz gemeldet und müssen bei dem für diesen Wohnort zuständigen Finanzamt ihre Steuererklärung abgeben. Was nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie auch Steuern bezahlen müssen, denn hier kommen die Freibeträge zur Anwendung. Diese betragen im Jahr 2020 bei ledigen Rentnern 9.408,00 EUR, bei verheirateten verdoppelt sich der Betrag auf 18.816,00 EUR. Zudem kommt es darauf an, in welchem Jahr der Beginn der Rentenzahlung liegt, denn die Renten werden nicht in voller Höhe besteuert. Der zu versteuernde Anteil ist gestaffelt. Beispiel: Bei Rentenbeginn in 2005 sind 50 % zu versteuern, bei Rentenbeginn in 2010 sind es 60 %.
Wer sich in Deutschland komplett abgemeldet hat und nur noch einen Wohnsitz im Ausland besitzt, ist weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, sofern er dort Einkünfte wie beispielsweise eine Rente bezieht. Aber in diesem Fall entfällt der Freibetrag, die Einkünfte sind also voll zu versteuern. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, wonach auch der im Ausland lebende Rentner in den Genuss des Grundfreibetrages kommt. Dieser Antrag kann online heruntergeladen werden, auf Nachfrage beim Finanzamt ist auch Postversand möglich. Wird diesem Antrag stattgegeben, gelten für den Steuerpflichtigen, der im EU-Ausland ansässig ist, die gleichen Grundfreibeträge wie in Deutschland. Anders sieht es aus, wenn der Wohnsitz des Steuerpflichtigen sich außerhalb der EU befindet, es gibt unterschiedliche Ländergruppen. In bestimmten Ländern herrscht ein anderes Einkommensniveau, das berücksichtigt das Finanzamt durch Zugrundelegung anderer Grundfreibeträge, beziehungsweise Kürzung des in Deutschland geltenden Grundfreibetrags. Bei einem Rentner, der dauerhaft auf den Philippinen lebt, wird der Grundfreibetrag nur zu 25 % anerkannt.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Doppelbesteuerung, die besagt, dass Einkünfte in dem Land zu versteuern sind, wo sie erzielt werden. Das ist vor allem dann interessant, wenn ein Rentner neben der Rente weitere Einkünfte hat. Er lebt beispielsweise in Spanien und vermietet dort einen Teil seiner Finca an Urlaubsgäste. Diese Einkünfte sind dann in Spanien zu versteuern, die Rente weiterhin in Deutschland. Zuständig für deutsche Rentner im Ausland, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, ist das Finanzamt Neubrandenburg.
Release 2.56.0: Qualifizierte Bestätigung der USt-IdNr.
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumEs gibt wieder Updates bei Fakturia mit jeder Menge neuen Features. Die Versionen 2.55.0 und 2.56.0 stehen seit Ende Juni auf Sandbox- und Produktivumgebung zur Verfügung.
Qualifizierte Bestätigung der USt-IdNr.
Gemäß den aktuellen Vorschriften der EU sind Unternehmer verpflichtet, vor der Rechnungsstellung an einen B2B-Kunden in der EU dessen USt-IdNr. zu überprüfen. Diese Prüfung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und beinhaltet u. a. auch einen Abgleich der hinterlegten Stammdaten wie z. B. Firmenname und Unternehmenssitz. Fakturia bietet nun eine direkte Schnittstellenanbindung an das BZSt und automatisiert diesen Prozess.
Die regelmäßige automatische Prüfung aller USt-Id-Nummern Ihrer Kunden können Sie in den Systemeinstellungen aktivieren:
Bei aktivierter Prüfung wird jeden Mittwoch um 06:00 Uhr der Abgleich mit dem BZSt durchgeführt. Bei Unstimmigkeiten werden Sie per E-Mail informiert. Ist der Haken bei „Verträge automatisch pausieren“ gesetzt, werden betroffene Kundenverträge sofort in den Status „Pausiert“ gesetzt. Dadurch wird die Rechnungsstellung vorübergehend ausgesetzt.
Pflegemöglichkeit für Kostenstellen und Kostenträger
Anders als in kleinen und mittleren Unternehmen ist die Buchhaltung in Großkonzernen meist wesentlich komplexer aufgebaut. So müssen für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung Aufwände exakt auf Ebene von Unternehmensbereichen (Abteilungen) und Artikeln zuordenbar sein. Um diese Zuordnung auch für von Fakturia generierte Rechnungen zu ermöglichen, lassen sich jedem Artikel in Fakturia nun Kostenstelle und Kostenträger zuweisen. Auf Basis dieser Informationen wird der Export für die Buchhaltung entsprechend aufbereitet.
Um künftig mit Kostenstellen bzw. Kostenträgern zu arbeiten sind folgende Schritte erforderlich:
- Zusatzfelder für Artikel anlegen
- Kostenstellen und Kostenträger am Artikel pflegen
- Export der Buchungssätze pro Rechnungsposition
Eine ausführliche Anleitung für die Einrichtung der Kostenstellen finden Sie in unserem Wiki.
Lesender Zugriff auf die Fakturia Datenbank
Speziell unsere Poweruser wünschen sich häufig eine direkte Auswertungsmöglichkeit auf unserer Datenbank. Für unsere Private-Cloud Kunden steht diese Option nun zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Neues Zufallspasswort für Kundencenter-Login setzen
Hat Ihr Kunde seine Logindaten in das SelfService-Portal vergessen, können Sie diesem nun ganz einfach selbst ein neues Passwort generieren, ohne dass der Kunde den Passwort-Reset-Dialog durchlaufen muss:
Bestellseiten: Vorbefüllung Kundenart (Privatkunde/Geschäftskunde)
Verkaufen Sie bestimmte Produkte ausschließlich an Privat- oder Geschäftskunden, ist die Auswahl der Kundenart auf den Bestellseiten überflüssig. Die Vorauswahl kann ganz einfach per URL-Parameter durchgeführt werden. Soll zusätzlich das Auswahlfeld für die Kundenart komplett ausgeblendet werden, setzen Sie den Parameter hideCustomerType auf den Wert „true“. Mehr dazu in unserem Wiki.
Bestellseiten: Vorbefüllung Kundendaten
Sollen unsere Bestellseiten in ein bestehendes Portal integriert werden, sind häufig die Stammdaten des Kunden bereits vorhanden. Damit dieser seine Daten nun nicht mehr in das Bestellformular eingeben muss, können Sie nahezu alle Eingabefelder des Bestellformulars vorbelegen. Mehr dazu im Wiki (Vorbelegung Kundendaten).
Release 2.54.0: ZUGFeRD 2.0 / XRechnung
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 31.05.2021 wurde die neue Fakturia Version 2.54.0 ausgespielt. Folgende Features und Erweiterungen sind enthalten:
Unterstützung für ZUGFeRD 2.0
Das digitale Rechnungsformat ZUGFeRD ist verpflichtend bei Rechnungen an öffentliche Einrichtungen und Behörden in Deutschland. Fakturia unterstützt dieses auf dem XML-Standard basierende Format schon einige Zeit in der Version 1.0. Ab sofort stehen auch verschiedene Ausprägungen der ZUGFeRD Version 2.0 zur Verfügung, u. a. das in Deutschland vorgeschriebene Profil „XRechnung„. Neu ist, dass ZUGFeRD nun nicht mehr übergreifend für alle Kunden aktiviert werden muss. Die ZUGFeRD-Generierung lässt sich zwar weiterhin auch global aktivieren, es ist aber auch möglich, die Generierung und das gewünschte Format pro Kundenvertrag einzustellen:
Weitere Informationen zum ZUGFeRD-Format und den Voraussetzungen finden Sie in unserem Wiki.
Aboartikel ohne Zeiteinheit
Wird ein Vertrag in Fakturia angelegt, so können im Falle eines Abovertrages nur Artikel als Abo-Artikel zugewiesen werden, deren Einheit exakt der Einheit des Vertrages entspricht. Soll beispielsweise ein Vertrag monatlich abgerechnet werden, so können für diesen Vertrag nur Artikel mit der Einheit „Monat“ ausgewählt werden. Um hier etwas mehr Flexibilität bei der Abrechnung zu schaffen, lassen sich jetzt auch Artikel mit neutralen Einheiten wie z.B. „Stück“ auswählen.