Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumDas Finanzamt ist Ihr lebenslanger Begleiter. Noch nicht einmal als Rentner sind Sie vor ihm sicher, denn unter gewissen Voraussetzungen müssen Sie auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Allerdings nur dann, wenn Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Rentner, deren Einkünfte unter der Steuerfreibetragsgrenze liegen, sind nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Die Steuerpflicht für Rentner ist von der Höhe der Renten und den eventuellen Nebeneinkünften abhängig. Als Nebeneinkünfte gelten Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte auf Lohnsteuerkarte und Einkünfte aus Selbstständigkeit. Bei der Berechnung der Steuerpflicht sind die Freigrenzen sehr wichtig. Diese beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte und betragen im Jahr 2020 für Alleinstehende 9.408,00 EUR und für Verheiratete 18.816,00 EUR. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Renten nicht in ihrer vollen Höhe steuerpflichtig sind. Daher bleiben viele Rentner unterhalb der Steuerfreigrenze, vor allem, wenn sie keine weiteren Einkünfte beziehen. Wenn Sie als Rentner noch einen Nebenverdienst auf Lohnsteuerkarte haben, gelten wiederum spezielle regeln, denn hier ist die Höhe der Einkünfte maßgeblich. Bis zu 410,00 EUR monatlich ist das Einkommen steuerfrei, bis zu 820,00 EUR wird ein ermäßigter Steuersatz angewendet.
Aber auch wenn der zu versteuernde Rentenanteil plus Nebeneinkünfte die Steuerfreibetragsgrenze übersteigen und Sie eigentlich steuerpflichtig wäre, ist darüber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn Sie können abzugsfähige Sonderausgaben ins Spiel bringen. Diese mindern die Gesamteinkünfte und es ist durchaus möglich, dass Sie dann doch wieder unter der Freibetragsgrenze landen. Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Versicherungen oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder der Behinderten-Pauschbetrag. Vor allem bei älteren Rentnern führt auch der Altersentlastungsbetrag zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens.
Woher wissen Sie nun, in welcher Höhe Ihre Rente zu versteuern und damit in die Berechnung einzubeziehen ist? Im Jahr 2005 gab es eine grundlegende Änderung in der Besteuerung der Renten. Alle Renten ab 2005 und auch die Bestandsrenten – also Renten, die bereits vor 2005 gezahlt wurden – sind mit 50 Prozent zu versteuern. Danach steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent. Das heißt, eine Rente, die ab dem Jahr 2010 gezahlt wird, weist einen zu versteuernden Anteil von 60 Prozent auf. Bei einer ab 2020 bezogenen Rente liegt der steuerpflichtige Anteil bei 80 Prozent. Ab 2020 ist die Steigerung allerdings nur noch 1 Prozent pro Jahr, sodass eine voll zu versteuernde Rente erst ab Rentenbeginn 2040 vorliegen wird.
Release 2.45.0: Zwei-Faktor-Authentisierung beim Login
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDie neue Fakturia Version 2.45.0 wurde am 22. Februar 2021 live gesetzt und bringt folgende Funktionserweiterungen:
Zwei-Faktor-Authentisierung beim Login (2FA)
Wir erhöhen die Sicherheit beim Zugriff auf Ihren Fakturia Account! Ab sofort besteht die Möglichkeit, den Login in das Backoffice durch einen 2. Faktor (2FA) abzusichern. Neben dem Passwort wird dann nach dem Login ein weiteres Sicherheitsmerkmal in Form eines Tokens abgefragt. Sie kennen dieses Verfahren sicherlich von Ihrem Onlinebanking oder anderen Portalen im Netz. Wir empfehlen Ihnen die Zwei-Faktor-Authentisierung baldmöglichst zu aktivieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Wählen Sie im Benutzermenü rechts oben den Punkt „Passwort / 2FA“ aus
Im anschließenden Screen kann die Zwei-Faktor-Authentisierung jetzt eingerichtet werden. Sie benötigen hierzu eine Authenticator-App auf Ihrem Smartphone wie z. B. Google Authenticator. Scannen Sie mit dem Smartphone den angezeigten QR-Code und geben Sie den in der App erzeugten Token in das Eingabefeld in Fakturia ein:
Nach dem Klick auf den Button „2FA aktivieren“ ist die Einrichtung abgeschlossen. Ab sofort wird beim Login in Fakturia für den betreffenden Benutzer der OTP-Code abgefragt:
Erweiterte Kontrolle beim Rechnungsversand
Als vollautomatisierte Billing-Plattform kümmert sich Fakturia selbst um den Rechnungsversand bei wiederkehrenden Leistungen. Über die Funktion der Zwischenabrechnung können Sie unabhängig vom automatischen Versandzyklus Ad hoc-Rechnungen erzeugen.
Das automatische Versanddatum wurde bisher fest durch den ersten Rechnungslauf vorgegeben und konnte nicht umgeplant werden. Wurde die erste Rechnung z. B. am 15. eines Monats verschickt, so ist das künftige Versanddatum mit monatlicher Abrechnung immer der 15. der Folgemonate.
Ab sofort können Sie für Verträge das Datum des nächsten Rechnungsversands vorgeben und jederzeit anpassen. Diese Einstellung nehmen Sie direkt am Vertrag vor:
Im obigen Beispiel handelt es sich um einen neuen Vertrag mit Vertragsbeginn 17.02. – Die Rechnungen sollen aber immer am 01. eines Monats verschickt werden. Aus diesem Grund wurde das Datum für den Rechnungsversand auf den 01.03. gesetzt. Die erste Rechnung dieses Beispielvertrages wird also am 01.03. verschickt, alle Folgerechnungen immer am 1. des Monats.
Mehrere Bankverbindungen für die Auszahlung von Gutschriften
Seit dem Release 2.44.0 lassen sich Lastschriften über verschiedene Bankverbindungen einziehen. Diese Bankverbindungen können nun auch für die Erzeugung von SEPA-Sammelüberweisungen im Kontext von Gutschriften herangezogen werden.
Die Zuordnung von Bankkonten erfolgt wie bei den Lastschriften über das Projekt:
Sobald Sie über das Gutschriften-Menü mehrere Gutschriften zu einer SEPA-Sammelüberweisung zusammenführen, werden auf der Grundlage der Kontozuordnung u. U. mehrere Sammelüberweisungen erstellt.
Release 2.44.0: Verwaltung mehrerer Bankverbindungen
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 09.02.2021 wurde die Fakturia Version 2.44.0 mit folgenden Features live gesetzt:
Verwaltung mehrerer Bankverbindungen für SEPA-Lastschriften
Für die Erstellung von SEPA-Sammellastschriften lassen sich nun projektabhängige Bankverbindungen pflegen. Bisher konnten die Lastschriften immer nur von einem Bankkonto aus eingezogen werden. Gerade wenn in Unternehmen mehrere Geschäftsbereiche im Spiel sind, wird in der Regel auch mit mehreren Bankverbindungen gearbeitet. Soll eine projektspezifische Bankverbindung genutzt werden, müssen die Kontodaten in der Projektverwaltung hinterlegt werden. Hierzu müssen zunächst alle gewünschten Bankverbindungen unter Einstellungen -> Bankverbindungen angelegt werden:
Anschließend lässt sich die Bankverbindung am Projekt auswählen:
Soll nur mit einer Bankverbindung gearbeitet werden, so muss diese als Standard-Bankverbindung bei den Einstellungen für die Bezahlart „SEPA-Lastschrift“ definiert werden:
Durch die Erweiterung bei den Bankverbindungen gibt es eine kleine Änderung beim Prozess für die Lastschriftgenerierung: Sie starten wie gehabt mit der Auswahl der offenen Rechnungen. Anschließend werden je nach Konfiguration eine oder mehrere SEPA-Sammellastschriften als XML-Datei erstellt. Diese Dateien können Sie dann über die Menüfolge Payment -> SEPA-Lastschriften herunterladen:
Sollen mehrere Dateien gleichzeitig herunterladen werden, wählen Sie die gewünschten Dateien links mit der Checkbox aus und bestätigen Sie den Download dann unterhalb der Tabelle. Es wird dann eine ZIP-Datei mit allen gewählten Inhalten erstellt: