Release 2.29.0: Zusatzfelder in API und Bestellseiten
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDie neue Fakturia Version 2.29.0 wurde am 26.08.2020 live gesetzt und enthält folgende neuen Features:
Zusatzfelder in API und Bestellseiten
Mit dem letzten Release 2.28.0 haben wir die Zusatzfelder für Kunden, Artikel und Verträge eingeführt. Die Pflege der CustomFields war zunächst nur auf die Backoffice-GUI beschränkt. Nur wenige Tage später erfolgt nun die zweite Ausbaustufe: Die Zusatzfelder stehen nun auch über die API zur Verfügung und lassen sich auf den Bestellseiten anzeigen.
Leistungszeitraum in Rechnungen
Für Dauerleistungen hat Fakturia bisher bereits automatisch den Leistungszeitraum zu jeder Rechnungsposition auf der Rechnung mit angedruckt. Um Missverständnissen bei Betriebsprüfungen vorzubeugen, werden nun zusätzlich die Begriffe „Leistungszeitraum“ bzw. „Leistungsdatum“ vor dem Datum bzw. Zeitraum angegeben.
Ausblick: Zapier Integration
Da sich die Nachfragen nach Integrationsmöglichkeiten von Fakturia in Shopsysteme wie z. B. WooCommerce oder Shopware sowie andere 3rd-Party Applikationen in letzter Zeit stark häufen, haben wir unsere Planung in der Roadmap angepasst: Noch in diesem Jahr steht ein erster Zap in der beliebten Automationsplattform Zapier.com zur Verfügung. Damit lässt sich Fakturia künftig an über 2.000 bekannte Applikationen ganz ohne Programmierkenntnisse anbinden. Ein erster Preview steht in wenigen Wochen zur Verfügung.
Release 2.28.0: Zusatzfelder für Kunde / Vertrag / Artikel
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 10.08.2020 wurde die neue Fakturia Version 2.28.0 auf Sandbox und Produktivumgebung ausgerollt. Folgende Features und Erweiterungen sind enthalten:
Erfassung von Zusatzfeldern (CustomFields)
Die Hauptobjekte Kunde, Vertrag und Artikel lassen sich nun um individuelle Zusatzfelder erweitern. Sie haben so die Möglichkeit, das von Fakturia vorgegebene Datenmodell nach Ihren Wünschen auszubauen. Über diesen Weg lässt sich beispielsweise ein Mapping auf eine technische ID in Ihrem internen System herstellen. In der ersten Ausbaustufe erfolgt die Pflege der Zusatzfelder ausschließlich über die GUI im Backoffice. Später stehen die CustomFields auch in der API zur Verfügung und können im Kundencenter bzw. den Bestellseiten eingeblendet werden.
Folgende Datentypen werden für die Zusatzfelder aktuell unterstützt:
- Text (kurz / lang)
- Datum
- Boolean (Ja / Nein)
Ein ausführliche Dokumentation der Zusatzfelder finden Sie in unserem Wiki.
Freitextfeld im Bestellformular
Damit Ihre Kunden im Bestellvorgang über die Standardangaben (Adresse, Bezahldaten usw.) hinausgehende Bemerkungen hinterlegen können, haben wir bei den Bestellseiten im unteren Bereich ein Eingabefeld für allgemeine Hinweise zur Bestellung hinzugefügt. Somit lassen sich jetzt auch spezielle Sonderwünsche bei der Bestellung platzieren.
Anzeige der Testphase im Kundencenter
Eine der zentralen Ansichten im SelfService-Portal ist die Vertragsübersicht. Hier werden Ihren Kunden nun auch Informationen zu einer evtl. eingeräumten kostenlosen Testphase mit angezeigt.
Selbständig mit eigenem Ebayshop: Was muss aus steuerlicher Sicht beachtet werden?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumSteuern zahlen als Betreiber eines Ebayshops
Bei Ebayshops wird zunächst unterschieden, ob Sie als Privatverkäufer gewertet werden oder als gewerblicher Verkäufer einzustufen sind. Der Übergang ist fließend, und es gibt diesbezüglich keine ganz klaren Richtwerte. Klar ist, dass sich niemand, der gelegentlich mal einen gebrauchten Pullover oder ein ausgelesenes Buch verkauft, Sorgen machen muss, als Gewerbetreibender betrachtet zu werden. Wenn allerdings in kürzester Zeit viele Dinge (etwa 40 oder mehr) verkauft werden, sollte man ein Gewerbe anmelden. Das geht sehr schnell mit einem einseitigen Formular, das man von der jeweiligen Gemeinde bekommt. Die Anmeldung kostet je nach Bundesland zehn oder zwanzig Euro.
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
Wenn man als Arbeitnehmer nun mehr als 410 Euro jährlich (das ist der Freibetrag) Gewinn macht, muss dieser Gewinn mit dem sonstigen Einkommen in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Wenn die Einnahmen des Vorjahres größer sind als 17500 Euro, wird die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) fällig. Diese Umsatzsteuer beträgt 19% der Umsätze und muss je nach Höhe der Umsätze monatlich oder quartalsweise gezahlt werden. Dazu muss eine Einnahmenüberschussrechnung (das ist die gesetzlich vorgegebene Methode zur Ermittlung des Gewinns oder Verlustes von Gewerbetreibenden) erstellt werden. Manche Produkte wie etwa Brot und Butter werden mit 7% versteuert. Diese 7% oder 19% werden auch dann fällig, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen sollten. Sie können aber die Umsatzsteuer, die Sie selbst zahlen auf Dinge, die Sie weiterverkaufen oder die Sie für Ihr Gewerbe benötigen, als Vorsteuer geltend machen, die dann mit der Umsatzsteuer verrechnet wird.
Wenn der Gewinn im Vorjahr höher ist als 24500 EUR, wird zusätzlich zur Umsatzsteuer die Gewerbesteuer fällig. Hier ist die Höhe des Umsatzes unerheblich. Auch wer exorbitant hohe Einnahmen erzielt, muss keine Gewerbesteuer zahlen, wenn er belegen kann, dass die Ausgaben einen höheren Gewinn als 24500 Euro nicht möglich machen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist kompliziert zu ermitteln und variiert je nach der Kommune, in der das Gewerbe angemeldet ist.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer
Unabhängig davon, welche Form von Steuern für das Gewerbe entrichtet wird, muss eine sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Finanzamt beantragt werden. Diese Nummer bekommt man per Bescheid zugeschickt. Sie muss zukünftig in allen Rechnungen und Schreiben an das Finanzamt auftauchen.