Selbständig mit eigenem Ebayshop: Was muss aus steuerlicher Sicht beachtet werden?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumSteuern zahlen als Betreiber eines Ebayshops
Bei Ebayshops wird zunächst unterschieden, ob Sie als Privatverkäufer gewertet werden oder als gewerblicher Verkäufer einzustufen sind. Der Übergang ist fließend, und es gibt diesbezüglich keine ganz klaren Richtwerte. Klar ist, dass sich niemand, der gelegentlich mal einen gebrauchten Pullover oder ein ausgelesenes Buch verkauft, Sorgen machen muss, als Gewerbetreibender betrachtet zu werden. Wenn allerdings in kürzester Zeit viele Dinge (etwa 40 oder mehr) verkauft werden, sollte man ein Gewerbe anmelden. Das geht sehr schnell mit einem einseitigen Formular, das man von der jeweiligen Gemeinde bekommt. Die Anmeldung kostet je nach Bundesland zehn oder zwanzig Euro.
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
Wenn man als Arbeitnehmer nun mehr als 410 Euro jährlich (das ist der Freibetrag) Gewinn macht, muss dieser Gewinn mit dem sonstigen Einkommen in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Wenn die Einnahmen des Vorjahres größer sind als 17500 Euro, wird die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) fällig. Diese Umsatzsteuer beträgt 19% der Umsätze und muss je nach Höhe der Umsätze monatlich oder quartalsweise gezahlt werden. Dazu muss eine Einnahmenüberschussrechnung (das ist die gesetzlich vorgegebene Methode zur Ermittlung des Gewinns oder Verlustes von Gewerbetreibenden) erstellt werden. Manche Produkte wie etwa Brot und Butter werden mit 7% versteuert. Diese 7% oder 19% werden auch dann fällig, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen sollten. Sie können aber die Umsatzsteuer, die Sie selbst zahlen auf Dinge, die Sie weiterverkaufen oder die Sie für Ihr Gewerbe benötigen, als Vorsteuer geltend machen, die dann mit der Umsatzsteuer verrechnet wird.
Wenn der Gewinn im Vorjahr höher ist als 24500 EUR, wird zusätzlich zur Umsatzsteuer die Gewerbesteuer fällig. Hier ist die Höhe des Umsatzes unerheblich. Auch wer exorbitant hohe Einnahmen erzielt, muss keine Gewerbesteuer zahlen, wenn er belegen kann, dass die Ausgaben einen höheren Gewinn als 24500 Euro nicht möglich machen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist kompliziert zu ermitteln und variiert je nach der Kommune, in der das Gewerbe angemeldet ist.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer
Unabhängig davon, welche Form von Steuern für das Gewerbe entrichtet wird, muss eine sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Finanzamt beantragt werden. Diese Nummer bekommt man per Bescheid zugeschickt. Sie muss zukünftig in allen Rechnungen und Schreiben an das Finanzamt auftauchen.
Release 2.27.0: Vertragsspezifische Rechnungstexte
/1 Kommentar/in News/von Norbert SchollumFolgendes neue Feature wurde mit der Fakturia Version 2.27.0 am 27.07.2020 live gesetzt:
Vertragsspezifische Rechnungs- und E-Mail-Texte
Auf Anregung eines Kunden besteht nun die Möglichkeit, für einen konkreten Vertrag individuelle Texte für das Rechnungsdokument (PDF) sowie die Rechnungs-E-Mail zu pflegen. Somit lassen sich neben Angaben zum Kunden und den Artikeln noch spezielle Zusatzinfos wie z.B. eine Lieferantennummer oder eine Auftragsnummer unterbringen.
Für Texte auf der Rechnung gibt es 2 Varianten:
- Freitext in der Kopfzeile (überhalb der Artikel)
- Freitext im Footer (nach den Artikeln)
Der Text für die Rechnungs-E-Mail steht in einer speziellen Variable zur Verfügung, die in das Template für die Rechnungs-E-Mail an geeigneter Stelle eingebaut werden kann.
Die Texte zu einem Vertrag können in der Vertragsverwaltung im Tab „Texte“ gepflegt werden:
Release 2.26.0: Performance-Optimierungen
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 17.07.2020 wurde das Fakturia Release 2.26.0 mit folgenden Features live gesetzt:
Optimierung der System-Performance
Nach umfangreichen Refactoring-Aktionen konnten wir die ohnehin schon gute Performance von Fakturia noch um einen Tick steigern. Dies macht sich deutlich beim Navigieren durch die System-Menüs bemerkbar. Gerade beim Laden von grösseren Objekten wie z. B. einem Vertrag kommt die Optimierung zum Tragen. So macht die Arbeit mit Fakturia gleich doppelt soviel Spass :)
Vereinfachung der Passwort-Änderung
Die Änderungsfunktion für die Passwörter zum Backoffice und dem Kundencenter war bisher etwas versteckt: Man musste zunächst ein Passwort-Recovery anstoßen und konnte dann ein eigenes Passwort vergeben. Dieser Prozess wurde nun verbessert: Es gibt nun in den Menüs von Backoffice und SelfService-Portal jeweils einen direkten Einsprung in den Passwort-Änderungsdialog.