Release 2.25.0: Verbesserte Individualisierbarkeit von Dokumenten
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDas neue Fakturia Release 2.25.0 vom 06.07.2020 bringt folgende Funktionserweiterungen mit sich:
Mehr Möglichkeiten zur Individualisierung von Dokumenten
Über die Dokumentenverwaltung lassen sich neben E-Mail Texten auch viele Fragmente auf Dokumenten (Rechnung, Korrekturrechnung usw.) internationalisiert bearbeiten. Die Möglichkeiten zur Anpassung der Texte bzw. Labels auf den Dokumenten waren bisher jedoch eingeschränkt. Mit dem neuen Release wurden die Bearbeitungsmöglichkeiten nun stark erweitert. Jeder Textbereich auf einem Dokument lässt sich nun nach Ihren Bedürfnissen anpassen und in verschiedene Sprachen übersetzen.
Um die Dokumentenbearbeitung etwas übersichtlicher zu gestalten, haben wir die einzelnen Bereiche auf mehrere Tab-Reiter verteilt:
Optimierung der Bestellseiten (Steuerberechnung)
Je nachdem aus welchem Land ein Kunde bestellt und welchen Status (privat / gewerblich) dieser hat, muss auf einer Bestellseite die Berechnung der Mehrwertsteuer (VAT) auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Der Status des Kunden lässt sich jedoch in einigen Fällen nicht immer eindeutig bestimmen. Aus diesem Grund haben wir die Bestellseiten um die Angabe des gewerblichen Status erweitert:
Mehr Flexibilität bei der FiBu-Konten Zuordnung für internationale Kunden
In unserem Corona-Release zur Mehrwertsteuerabsenkung haben wir eine neue Funktion bei der Warengruppenbearbeitung eingeführt: Für jeden Steuersatz lässt sich ein separates FiBu-Konto angeben, das dann beim FiBu-Export (Datev/Lexware) berücksichtigt wird.
Für Inlandskunden ist diese Pflegemöglichkeit ausreichend. In manchen Fällen kann es jedoch auch erforderlich sein, dass Sie für Privatkunden im Ausland (auch Drittstaaten) die Mehrwertsteuer (VAT) des Ziellandes berechnen müssen. Um auch diese internationalen Umsätze auf die Korrekten FiBu-Konten buchen zu können, wurde die Maske zur Kontenzuordnung um die Angabe von Land und Währung erweitert:
Um lediglich die Mehrwertsteueranpassung in Deutschland umzusetzen, genügen zwei Einträge ohne Angabe des Landes. Bei Internationalen Umsätzen haben Sie die Möglichkeit, neben dem Erlöskonto auch ein extra Steuerkonto mit anzugeben, sofern das Erlöskonto in der FiBu ohne Steuerautomatik (also mit Nettoumsätzen) arbeitet.
Release 2.24.0: Übersetzbarkeit Artikeltexte und Globale Steuergruppen
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumMit dem neuen Fakturia Release 2.24.0 vom 22.06.2020 gingen folgende Features online:
Übersetzungsmöglichkeit für Artikeltexte
Nahezu alle von Fakturia erzeugten Dokumente und E-Mails sind internationalisierbar und in beliebig vielen Sprachen pflegbar. Lediglich bei den Artikeltexten (Artikelname und Beschreibungstext) bestand noch eine kleine Lücke. Diese wurde mit dem aktuellen Release geschlossen. Um die Sprachvarianten der Artikel zu pflegen, müssen zunächst pro Artikel Textfragmente in der Dokumentenverwaltung erstellt werden. Diese Fragmente können dann an der entsprechenden Stelle im Artikel eingefügt werden.
Anzeige von globalen Steuergruppen
Über die Steuergruppenverwaltung besteht die Möglichkeit, länderspezifische Steuersätze (z. B. für die Ziellandbesteuerung digitaler Produkte in der EU) zu pflegen. Neben diesen individuellen Steuergruppen werden von uns bereits einige vordefinierte „globale Steuergruppen“ zur Verfügung gestellt. Ein Beispiel ist die Gruppe „Normalsteuersatz Deutschland (19%)“. Diese Gruppe kann von Ihnen nicht bearbeitet werden, wurde jedoch bis dato auch nirgends angezeigt.
Sie finden diese vorgegebenen Steuergruppen nun direkt unterhalb der Tabelle mit den individuellen Steuergruppen:
Release 2.22.0: Erweiterungen zur Mehrwertsteuerabsenkung
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDas Fakturia Release 2.22.0 vom 10.06.2020 enthält u. a. wichtige Updates zur Unterstützung der temporären Mehrwertsteuerabsenkung ab dem 01. Juli 2020:
Wichtiges zur Mehrwertsteuerabsenkung
Fakturia ist durch seine zeitgesteuerten Steuersatz-Konfigurationen bereits von Anfang an auch auf komplexere Anpassungen im Steuersystem vorbereitet. Unsere Kunden können daher der Mehrwertsteuerabsenkung gelassen entgegen sehen. Über getroffene Maßnahmen und die weiteren Schritte wurden unsere Kunden bereits per Newsletter informiert.
Damit die geänderten Steuersätze auch in der Buchhaltung den korrekten Erlöskonten zugeordnet werden, haben wir die Pflegemaske der Warengruppe erweitert. Es ist nun möglich, pro Steuersatz ein extra Konto zu definieren. Ergibt sich in der Übergangsphase eine Rechnung mit beiden Steuersätzen (16 % und 19 %), werden die Erlöse anteilig verteilt.
Preis- und Steuerermittlung bei Dauerleistungen
Im Zuge der Anpassungen für die Mehrwertsteuerabsenkung wurde auch die Logik zur Ermittlung von Preisen und Steuersätzen bei Dauerleistungen entsprechend angepasst. Maßgebend ist für beide Werte immer das Ende des Leistungszeitraumes.
Ein Beispiel: Sie rechnen ein Monatsabo über den Zeitraum 20.06.2020 bis 20.07.2020 am 20.06.2020 im Voraus ab. Es gilt hier bereits der Steuersatz von 16 %, da das Leistungsende umsatzsteuertechnisch relevant ist.
Anzeige Steuersatz in Rechnungspositionen
Enthält eine Rechnung Positionen aus Warengruppen mit unterschiedlichen Steuersätzen, so wurden bisher lediglich die Summen pro Steuersatz in der Summenzeile aufgeführt. Zur besseren Unterscheidbarkeit werden nun pro Rechnungsposition die angewendeten Steuersätze ausgegeben. Dies geschieht allerdings nur, wenn die Rechnung mehrere Steuersätze enthält.