Release 2.13.0: finAPI und SelfService Upgrades
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumUnser Release 2.13.0 vom 25.10.2019 bringt Erweiterungen in den Bereichen SelfService und Onlinebanking. Die neue Version steht ab sofort auf Sandbox und Produktivumgebung zur Verfügung.
Unterstützung für finAPI: Zugriff auf Kontoumsätze
Die Münchner finAPI GmbH ist ein Schnittstellenanbieter für den direkten und PSD2-konformen Zugriff auf Bankkonten. Dank der Integration in Fakturia lassen sich Zahlungseingänge auf Girokonten einfach und effektiv automatisiert verarbeiten. Auch Rücklastschriften werden zuverlässig erkannt und entsprechend abgewickelt.
Mit der finAPI Schnittstelle können Sie beliebig viele Konten anbinden – dabei werden viele Banken in Deutschland und Österreich unterstützt.
So aktivieren Sie finAPI in der Sandbox:
- finAPI Testaccount beantragen
- Zugangsdaten unter Einstellungen (⚙) -> Bezahlanbieter -> finAPI eintragen
- finAPI User anlegen unter Einstellungen (⚙) -> Systemeinstellungen -> Onlinebanking (finAPI)
- Login bei finAPI durchführen (via Fakturia Backoffice)
- Neue Bankverbindung hinzufügen
- Unter Payment -> Zahlungseingänge Kontenabgleich durchführen
Upgrades-/Downgrades im SelfService Portal
Das SelfService-Kundenportal ist die zentrale Anlaufstelle ihrer Kunden, wenn es um die Verwaltung von laufenden Verträgen geht. Neben der Möglichkeit, Verträge direkt online zu kündigen, können ihre Kunden im Kundencenter nun auch Upgrades bzw. Downgrades am Vertrag eigenständig und in Echtzeit vornehmen, dies beinhaltet:
- Hinzubuchen von Addons zu laufenden Verträgen
- Ausbuchen von Addons / Artikel in laufenden Verträgen
- Änderungszeitpunkte frei definierbar
- Wechsel in ein anderes Tarifmodell
- Falls erforderlich: Automatische proratierte Abrechnung (Zwischenabrechnung)
- Benachrichtigung ihrer Systeme bei Änderungen durch den Kunden per Webhook
Um die Upgrades/Downgrades im Kundenportal zu aktivieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Upgrade-Optionen unter Einstellungen (⚙) -> Systemeinstellungen -> Kundencenter aktivieren
- Für Tarifwechsel:
- Über Verträge -> Vorlagengruppe eine Vorlagengruppe erstellen
- Vorlagengruppe den gewünschten Vertragsvorlagen zuweisen
- Vertragsvorlage über Verträge -> Vorlagen bearbeiten
- Upgrade-Zeitpunkte definieren: Wann darf der Kunde den Tarif wechseln?
- Vorlagengruppe auswählen: In welche Pakete darf gewechselt werden?
- Am Kundenvertrag im Tab „Kundencenter“ die gewünschten Vorlagen auswählen
Nun sind alle erforderlichen Einstellungen für das SelfService-Upgrade bzw. Downgrade abgeschlossen. Loggt sich der Kunde in das Kundenportal ein, erhält er folgende Ansicht in den Verträgen:
Wie geht es weiter bei Fakturia? Werfen Sie einen Blick in unsere Roadmap.
Release 2.12.0: Mehrmandantenfähigkeit
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumAm 30.08.2019 wurde wieder ein neues Release von Fakturia auf Sandbox und Produktivumgebung ausgerollt. Folgende Features sind enthalten:
Unterstützung für Mehrmandantenfähigkeit
Erreichen Unternehmen eine gewisse Größe entstehen oft komplexe Firmengeflechte aus verschiedenen Kapitalgesellschaften, Holdingunternehmen usw. Diesen Unternehmensstrukturen ermöglicht unser neuer Mandantenswitch das einfache Wechseln zwischen den verschiedenen Firmen ohne erneutes Login.
Dies ist beispielsweise für die Verantwortlichen der Buchhaltung bei der Durchführung von Monatsabschlüssen sehr hilfreich. Die Mehrmandantenfähigkeit ist ab unserem Enterprise-Tarif enthalten.
Schlussrechnung: Vorsicht bei Anzahlungen!
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumDas Thema Umsatzsteuer sorgt immer wieder für unangenehme Überraschungen. Eine besonders problematische Steuerfalle kann sich dann ergeben, wenn vor der Erbringung einer Leistung mit dem Kunden eine Anzahlung vereinbart wird. Dann nämlich wird die Umsatzsteuer auf eine oder mehrere Abschlagsrechnungen sowie auf eine Schlussrechnung aufgeteilt. Genau hier darf kein Fehler passieren, denn das Finanzamt begutachtet im Falle einer Betriebsprüfung die Vorschüsse besonders genau. Im schlimmsten Fall sieht sich der Unternehmer einer Situation ausgesetzt, in der er die Steuer doppelt abführen muss, ohne sie tatsächlich bei seinem Kunden erheben zu können. Bei größeren Rechnungsbeträgen kann sich schnell eine existenzbedrohende Situation ergeben.
Wie alle anderen Leistungen ist auch eine Kundenanzahlung steuerbar. Leistet der Kunde also vor der Lieferung eine Anzahlung, muss dem Netto-Betrag noch die Umsatzsteuer korrekt zugerechnet und auch in der Voranmeldung angegeben werden. Beträgt die Anzahlung für die Leistung netto 100 Euro, muss dem Betrag der Anzahlung noch die Steuer in Höhe von 19 Euro hinzugerechnet und auch so ausgewiesen werden. Wenn statt einer Abschlagsrechnung mit ausgewiesener Steuer nur eine einfache Quittung für die Abwicklung der Anzahlung zum Einsatz kommt, dann muss der Umsatzsteuerbetrag aus dem Quittungsbetrag herausgerechnet und entsprechend verbucht werden. Nachdem die Ware geliefert oder die Leistung erbracht ist, erhält der Kunde seine Schlussrechnung. Genau hier ist besondere Vorsicht angebracht: Sind in der Schlussrechnung die Anzahlungen nur pauschal in einem Bruttobetrag ohne Aufschlüsselung der darin enthaltenen Steuer aufgelistet, dann wird sich das Finanzamt auf die Position zurückziehen, dass auch auf diese Beträge erneut steuerbar sind, wenn sie ohne weitere Erläuterung auf der Rechnung auftauchen – obwohl die Umsatzsteuer mit den Anzahlungen korrekt abgeführt wurde. In der Konsequenz würde die Steuer also doppelt fällig.
Die gute Nachricht ist: Diese Klippe ist problemlos zu umschiffen, wenn die Abschlagszahlung am besten mit Datum und nach Brutto- und Nettobetrag nach diesem Muster aufgeschlüsselt wird:
Rechnungssumme netto
zzgl. USt.
= Gesamtbetrag (Brutto)
abzüglich geleisteter Anzahlungen:
Datum (Netto-Summe)
zzgl. USt.
= Gesamtbetrag
Verbleibender Restbetrag (netto)
zzgl. USt.
=Gesamtbetrag/Restbetrag (brutto)
Sofern mehrere Abschläge gezahlt wurden, können diese auf der Schlussrechnung auch in einem Betrag ausgewiesen werden. Wichtig ist jedoch, dass die Umsatzsteuer auch hier korrekt ausgewiesen wird. Hat sich doch ein Fehler eingeschlichen, dann kann die fehlerhafte Schlussrechnung storniert und durch eine neue Rechnung ersetzt werden. Dann müsste der Kunde jedoch die korrigierte Rechnung erhalten und die fehlerhafte zurückreichen.