Betriebsausgabenpauschale für Schriftsteller und Journalisten
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumFreie Journalisten und andere freiberuflich tätige Autoren sind prinzipiell zu einer Einkommens- und einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. (Falls sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Genehmigung des Finanzamtes in Anspruch nehmen, weisen sie allerdings auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.) Bei zusätzlicher gewerblicher Tätigkeit käme noch die Gewerbesteuererklärung hinzu. Bei der Einkommenssteuererklärung (betrifft auch die Kleinunternehmer) haben freiberufliche Autoren die Möglichkeit, eine Betriebsausgabenpauschale geltend zu machen.
(Tipp: Hinweise, welche Berufsgruppen-Angehörigen zu den Freiberuflern gehören, lassen sich u. a. in § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) und in § 1 Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) finden. Allerdings ist es möglich, in einem Beruf sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein. Da die Frage oft fällt: In dem Fall wäre in Bezug auf die Umsatzsteuer (bzw. die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen) die Summe der Einkünfte entscheidend (Näheres in § 2 UStG). Bei der Einkommenssteuer sind die Einnahmen zu trennen.)
Einkommenssteuer: Betriebsausgabenpauschale bei hauptberuflicher Tätigkeit als Autor
Nach dem Einkommenssteuer-Handbuch darf bei einer selbständigen hauptberuflichen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit ein pauschaler Betrag in Höhe von 30 % der Betriebseinnahmen für die Betriebsausgaben beim Finanzamt angegeben werden, jedoch nicht mehr als 2.455 EUR pro Jahr. Die Pauschalierung ist freiwillig; für Autoren, die mehr als 2.455 EUR Betriebsausgaben nachweisen können, ist es finanziell (wenn kein Arbeitsaufwand mitberechnet wird) entsprechend günstiger, bei der Einkommenssteuererklärung auf die Pauschalierung zu verzichten und ihre konkreten Betriebsausgaben darzulegen. Vom buchhalterischen Verfahren her ist die Pauschalierung jedoch eine Erleichterung. Bei der EÜR (in aller Regel nutzen Freiberufler ihre Befreiung von der Bilanzierungspflicht und erstellen dafür eine Einnahme-Überschuss-Rechnung) werden bei Anwendung der Pauschalierung also einfach 30 % von den Einnahmen als Betriebsausgaben angesetzt; der nach der Subtraktion verbleibende Rest wird vom Finanzamt besteuert, es sei denn, er liegt unter dem Grundfreibetrag (Steuerklasse I, d. h. Alleinstehende ohne Kind: 9.000 EUR anno 2018, 9.168 EUR anno 2019).
Nebenberufliche Tätigkeit
Für nebenberufliche schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 25 % der Betriebseinnahmen anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben angegeben werden (Ausnahmen: Beschäftigungen im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG), jedoch nicht mehr als 614 EUR pro Jahr . Dieser Höchstbetrag lässt sich für alle unter die Vereinfachungsregel fallenden Tätigkeiten nur einmal in Anspruch nehmen. Auch bezüglich einer nebenberuflich bedingten Einkommenssteuererklärung hat der Autor die Wahl, ob er seine Betriebsausgaben pauschaliert.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Release 2.2.0
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumDas Release 2.2.0 wurde am 01.02.2019 auf Sandbox und Produktivsystem ausgerollt und bringt die folgenden neuen Features mit sich:
Individuelle Styles (CSS) für das Kundencenter
Für das integrierte Selfservice-Portal können sie ab sofort ihre eigene CI hinterlegen. Gestalten sie Hintergrundfarben, Textfarbe, Buttonfarben, Schriftarten usw. ganz nach ihren Wünschen. Möglich macht es der neue CSS-Editor (Cascading Style Sheets) unter Einstellungen (⚙) -> Systemeinstellungen -> Kundencenter. Sie haben hier die Möglichkeit, alle HTML-Elemente mit eigenen Styles zu überschreiben.
Empfängerkreis von vertragsrelevanten E-Mails
War im Betreiberaccount bisher eine extra E-Mail Adresse für den Rechnungsversand hinterlegt, wurden alle Systemmails an den Endkunden (auch die Bestätigung von Vertragskündigungen, Mahnungen etc.) an diese E-Mail Adresse zugestellt. Da wesentliche Änderungen am Vertrag auch für den Vertragspartner von Bedeutung sind, werden wichtige Benachrichtigungen zum Vertrag nun immer an beide Adressen versendet.
Neues Dashboard: Zugänge / Abgänge von Verträgen
Die Startseite glänzt nun mit einem weiteren neuen Management-Dashboard zur Darstellung von Zugängen (Neuabschluss) oder Abgängen (Kündigungen / Vertragsende) bei den Verträgen im Laufe der Zeit.
Leistungsübersicht im Kundencenter
Ihre Endkunden können sich im Selfservice-Portal ab sofort einen Überblick über in Anspruch genommene Leistungen verschaffen. Dabei werden auch Positionen aufgeführt, welche noch nicht abgerechnet wurden.
Release 2.1.0
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumGestern war es wieder soweit: Mit dem Deployment der neuen Fakturia Version 2.1.0 stehen auf der Sandbox und dem Produktivsystem neben etlichen Bugfixes und kleinen Erweiterungen folgende neue Funktionen zur Verfügung:
Unterstützung für Webhooks
Mit den Webhooks können Sie beliebige Drittsysteme (eigene Applikation, CRM-System usw.) per REST-Call über wichtige Vorgänge im Fakturia System informieren. Hierbei stehen u. a. folgende Trigger zur Verfügung:
- Kunde angelegt / geändert / gelöscht
- Artikel angelegt / geändert / gelöscht
- Vertrag erstellt
- Vertrag gekündigt
- Rechnung bezahlt
- Mahnung verschickt
Bei jedem Hook-Aufruf wird immer kontextbezogen das passende Objekt mit übergeben, im Falle einer Änderung am Vertrag erhalten Sie z. B. sämtliche Daten des betroffenen Vertrages als JSON-Objekt per Http-Post. Die Webhooks können über den Menüpunkt Einstellungen (⚙) -> Webhhooks eingerichtet werden:
Management-Dashboard: Umsatzverlauf
Auf dem Dashboard auf der Startseite finden Sie jetzt rechts oben einen Überblick über die Umsätze pro Projekt im Verlauf der Zeit:
Rechnung auf unbezahlt setzen mit Korrekturbuchung
Bisher konnte man eine Rechnung nur auf unbezahlt setzen ohne eine entsprechende Buchung auf dem Kundenkonto (Debitorenkonto). Ab sofort steht auch eine Option zur gleichzeitigen Belastung des Kundenkontos zur Verfügung: