Brauche ich noch alles auf Papier? E-Services vs. Klassische Buchhaltung
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumDie Digitalisierung hat bereits in beinahe alle Lebensbereiche Einzug gehalten. Auch in der Buchhaltung gibt es die Möglichkeit, die Vorteile einer Abwicklung durch E-Services zu nutzen. Nicht alle Buchhaltungen haben die Effizienz und den Komfort einer digitalen Buchhaltung erkannt und arbeiten wie eh und je ausschließlich mit Papierbelegen.
Doch das muß nicht sein. Änderungen in den Gesetzen haben einige Abläufe zur Ablage und Aufbewahrung erleichtert. Welche das sind, erklären wir hier.
Vorteile einer digitalen Buchhaltung
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung muß jede Firma haben. Nicht nur für interne Controlling-Zecke zur Erfolgskontrolle, auch aufgrund der gesetzlichen Pflicht, geschäftliche Vorgänge aufzuzeichnen und aufzubewahren. Durch digitale Prozesse lassen sich besonders wiederkehrende Vorgänge bereits sinnvoll automatisieren. Heutzutage werden viele Daten elektronisch übermittelt, sei es durch E-Mail, E-Post, Downloads oder Web-Fax. Anstatt diese wie bisher auszudrucken und in Ordnern abzuheften, können diese Belege einfach in der Form, in der sie ankommen, in Ordnern oder auf sicheren Servern abgelegt werden. Dies reduziert nicht nur Personalaufwand, sondern auch den Materialeinsatz von Papier, Drucker und Toner.
Neue Regelung zur digitalen Ablage
Seit 1. Januar 2017 ist dies auch verbindlich gesetzlich geregelt. Seitdem gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung auf Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) für alle. Sie legt fest, dass Belege in der Form aufbewahrt werden müssen, in der Sie zugestellt werden. Dies muß unveränderlich geschehen, jederzeit einsehbar und maschinell auswertbar. Diesen Vorteil kann man auch in der eigenen Buchhaltung nutzen und Rechnungen digital versenden, sogar automatisiert. Übrigens: Seit 2011 ist eine elektronische Signatur nicht mehr zwingend notwendig.
Auch die Übermittlung der verschiedenen Jahres- oder Quartalsabschlüsse, Gewinn-Verlustrechnungen oder Lohnsteuerangelegenheiten sind nicht mehr in Papierform nötig. Hierzu gibt es längst viele etablierte Plattformen wie zum Beispiel Elster.
Was ist das DATEV Format?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumDas DATEV Format ist ein Standard zum Datenaustausch von Buchhaltungsdaten mit dem Steuerbüro beziehungsweise der Buchführung. Das Format ist speziell auf die von den GoDB (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) geforderte Festschreibung von Buchungssätzen angepasst. Dadurch wird gewährleistet, dass Buchungsstapel nach dem Import in ein DATEV pro-Rechnungswesen-Programm nicht ohne weiteres geändert werden können.
Export von Daten in das DATEV Format
Um Daten aus anderen Programmen in dieses Format zu überführen gibt es eine DATEV-Schnittstelle. Es wird individuell festgelegt, welche Daten exportiert werden sollen. In der Regel handelt es sich um Daten rund um Konten und Abrechnungen.
Um die DATEV-Schnittstelle nutzen zu können wird eine Registrierung vorausgesetzt. Es werden Unternehmens- und Personendaten auf Validität geprüft. Je nach Lösung können für die Nutzung der Schnittstelle Kosten anfallen. Dafür zeichnet sie sich aber durch hohe Sicherheit aus.
Neuerungen seit dem 01.01.2018
Das DATEV Format konnte bisher mit einer klassischen ASCII-Schnittstelle, dem sogenannten ASCII-Format beziehungsweise dem Postversandformat exportiert werden, oder der neueren Variante als CSV Dateien. Seit dem 01. Januar 2018 ist allerdings nur noch das DATEV Format auf Basis von CSV Dateien zulässig.
Das Postversandformat, beziehungsweise das ASCII-Format wird seither nicht mehr von DATEV weiterentwickelt. Das bedeutet, seit dem 01. Januar 2018 ist der Import von diesem Format in DATEV Programme nicht mehr möglich.
Das Unternehmen DATEV
DATEV steht heutzutage oft als Synonym für EDV-gestützte Buchführung. Gegründet wurde das Unternehmen 1966 mit dem Ziel Buchführung mit Hilfe von IT zu erledigen. Bereits Ende der 1960er Jahre hat DATEV den ersten sogenannten DATEV-Standard BWA Nr.1 eingeführt, BWA steht für Betriebswirtschaftliche Auswertung. Heute nutzen in Deutschland rund 2,5 Millionen mittelständische Unternehmen oder deren Steuerberater DATEV zur Finanzbuchführung.
Release 1.1.13
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumSeit dem 12.06.2018 ist die neue Fakturia Version 1.1.13 auf allen Systemen (Sandbox + Produktion) ausgerollt. Die Neuerungen im Einzelnen:
Eigener SMTP-Mailserver (Whitelabel E-Mail Versand)
Hinterlegen Sie ab sofort Ihren hauseigenen Mailserver für den Mailversand in Fakturia. Damit ist die Zustellung auch bei sehr restriktiven Konfigurationen auf der Zielserver-Seite in jedem Fall sichergestellt. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Mails verschlüsselt per SSL/TLS Verbindung einzureichen.
Den eigenen Mailserver aktivieren Sie ganz einfach über Allgemeine Einstellungen -> Mailversand:
Wie geht es weiter mit Fakturia? Werfen Sie einen Blick auf unsere Roadmap.