Parteispenden – so bekommen Sie bis zu 50% vom Fiskus zurück!
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumSpenden an politische Parteien können unter Beachtung von Höchstbeträgen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Wie lässt sich diese Regelung optimal nutzen?
Dass Spenden an Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist gemeinhin bekannt (Achtung: dies gilt nur bis zu einer maximalen Höhe von zwanzig Prozent Ihrer Einkünfte). Weniger verbreitet ist hingegen: Parteispenden können zur Hälfte von der Steuerschuld abgezogen werden. Die andere Hälfte wird wie eine normale Spende behandelt und darf daher auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden.
Zu beachten sind allerdings die jährlichen Höchstgrenzen für Parteispenden, die für einzeln veranlagte Steuerpflichtige bei 3300,00 EUR und für gemeinsam veranlagte Paare bei 6600,00 EUR liegen. Die Hälfte darf zu fünfzig Prozent mit der Steuerschuld verrechnet werden, der Rest wird als Sonderausgabe abgezogen. Konkret bedeutet das: Ein Single, der im Jahr 2017 einen Betrag von 5000,00 EUR an Parteispenden zu verbuchen hat, kann die Hälfte von 1650,00 EUR – also 825,00 EUR – von der Steuerschuld absetzen. Die Differenz zum Höchstbetrag liegt bei ebenfalls 1650,00 EUR und darf wie eine herkömmliche Spende vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet werden.
Als Belege für die Parteispende akzeptiert das Finanzamt bis zu einem Betrag von 200,00 EUR Ihren Kontoauszug mit der entsprechenden Buchung. Darüber liegende Summen können durch einen Spendenbeleg nachgewiesen werden, der Ihnen jeweils am Jahresanfang von der begünstigten Partei zugesendet wird.
Als Chef Aufgaben delegieren – so gelingt es
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumSie haben es geschafft und führen Ihre eigene Firma. Natürlich wissen Sie am besten, wie alles laufen soll. Aber heißt das auch, dass Sie alles selber machen müssen bzw. sollten? Das Delegieren von Aufgaben gehört zu den Herausforderungen, die auf jeden Chef oder Vorgesetzten einmal zukommen, auf jeden, der seinen Betrieb vergrößern will und mit Mitarbeitern zusammen arbeitet.
Gruppen, Teams, eine klare Aufgabenverteilung
Auch wenn Sie nur ein drei-Mannbetrieb sind, sollten Sie sich früh darauf verlegen, Aufgaben unterschiedlich zu vergeben. Die Idee des „Bei uns macht jeder alles“ ist nun einmal Nonsense, und so eignet sich eine Aufteilung in Administratives, IT, Außenkontakte zum Beispiel sehr gut. Wenn Sie eine Struktur festgelegt haben, kommt der für Sie spannende Teil: Sie müssen nämlich lernen, „los zu lassen“.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Wenn Sie fähige Mitarbeiter eingestellt haben, sollten Sie diese auch genau so behandeln: als fähig. Das heißt, Sie sollten sich zwar über alle Vorgänge stets Report geben lassen, per regelmäßiger Mail zum Beispiel, aber im Großen und Ganzen sollten Ihre Mitarbeiter freie Hand haben, auch die, Entscheidungen spontan ohne Rücksprache mit Ihnen treffen zu können.
Höhere Zufriedenheit, bessere Ergebnisse
Auch wenn Sie im Stillen meinen, dass Sie doch alles am besten können oder wissen, sollten Sie sich klar machen, dass ein hohes Maß an Freiheit und Entscheidungsspielraum bei Ihren Mitarbeitern auch zu größerer Zufriedenheit führen wird. Lassen Sie sie also von der Leine, wo immer es geht, und greifen Sie so wenig wie möglich in die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter ein. Die Chance, dass sie Ihnen treu bleiben, sind groß. Und das heißt für Sie, dass Sie nicht immer wieder neue Mitarbeiter einweisen müssen und dank der Kontinuität besser dastehen mit Ihrem Betrieb. Das ist das bisschen Loslassen doch wert, oder?
„Doppelte Buchführung“ – soll man auch ein klassisches Buch führen?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumHeute braucht bzw. führt man doch kein Buch mehr, in das man Daten einträgt. Der Computer erledigt das Sammeln von Daten doch oder das Smartphone. Wenn Sie solche Bemerkungen hören, sollten Sie sich einmal zurück lehnen und überlegen, wie weit wirklich schon neue, rein digitale Zeiten angebrochen sind und ob nicht eine „Doppelt hält besser“ Methode manchmal sinnvoll ist.
Der Computer stürzt ab – ohne Backup
Das kennen nicht nur geplagte Studenten, deren Masterthese plötzlich verloren geht, weil der Computer streikt oder ganz schlicht kaputt geht, ohne dass die Daten gesichert wurden. Auch in einem professionellen Betrieb kann das System zusammen brechen und sei es nur, weil der Strom in einem Stadtteil ausfällt. Was tun, wenn die Ein- und Ausgänge nun futsch sind? Dass so etwas, auch im Sinne der Offenlegung von Daten gegenüber plötzlich erscheinenden Betriebsprüfern eine Katastrophe ist, dürfte klar sein. Gewöhnen Sie sich also ruhig an, auch noch eine Kladde zu führen. Kleiner Aufwand, große Beruhigung!
Sensible Daten – gar nicht erst ins Netz stellen!
Der Computer als Allheilmittel und Datensammelstelle mag zwar ganz praktisch sein, aber viele Daten gehören dort einfach nicht hinein. Wenn Sie in Ihrem Betrieb häufig wechselnde Mitarbeiter haben, müssen Sie damit rechnen, dass Daten mitgenommen werden können. Ein Stick ist schnell angeschlossen, und Sie merken davon nicht einmal etwas. Von daher sollten Sie generell sehr gut aufpassen, was Sie im Computer führen, und sich überlegen, ob nicht Ihre persönliche Sammlung auf Papier doch von Vorteil sein kann. Nur Sie wissen dann, was Sache ist – und das reicht eventuell auch schon.