Woran erkenne ich einen guten Steuerberater?
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumSie haben sich dafür entschieden, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, und stehen jetzt vor der Wahl für den einen oder anderen Kandidaten bzw. sind mit Ihrem aktuellen Berater unzufrieden. Sie sollten sich am besten eine Liste von Kriterien anfertigen, damit Ihre Wünsche auch voll berücksichtigt werden.
Die Kosten
Als Start-up Unternehmer haben Sie vielleicht noch nicht die Mittel, um einen Topberater zu nutzen. Das muss auch gar nicht sein; kontaktieren Sie mehrere Anbieter und lassen Sie sich die Preise für die Services vorlegen. Entscheiden Sie dann, welcher Anbieter Ihnen am besten gefällt und eben auch am günstigsten ist.
Nicht zu unterschätzen: Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit
Sie geben Ihr gutes Geld für einen Service aus. Da können Sie auch erwarten, dass Ihr Steuerberater für Sie da ist, wenn es Fragen oder Probleme gibt. Wenn Sie merken, dass Ihr aktueller Berater sich spät oder sogar überhaupt nicht zurück meldet, sie mit manchen Vorgängen nicht weiter kommen, ist das ein Indiz, dass dieser Anbieter nicht viel taugt. Ein Wechsel könnte angebracht sein.
Auch das kommt vor: „Beratungen“ etc. werden abgerechnet
Zu Beginn der Zusammenarbeit legen Sie in aller Regel fest, was genau Ihr Steuerberater für Sie tun soll und in welchem Turnus dies geschieht. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, auf der auch Posten wie „Beratung“ erscheinen, sollten Sie sich weigern, die Rechnung zu begleichen, wenn keine reale Beratung statt gefunden hat, nur das eine oder andere Telefonat. Es gibt auch bei den Steuerberatern manches schwarze Schaf, das sich durch solche netten „Extras“ bereichert. Auch das bedeutet: Wechseln!
Steuerpflicht in Deutschland bei „Verwertung der Arbeit in Deutschland“
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumWer als Selbständiger in Deutschland lebt und arbeitet, für den ist klar: Er muss in Deutschland Steuern zahlen. Ein unscheinbarer, kleiner Haken in der deutschen Steuergesetzgebung macht aber unter Umständen auch noch weitere, nicht in Deutschland ansässige Selbständige steuerpflichtig. Es geht hier rechtlich um den Begriff der „Verwertung der Arbeit„.
Gesetzliche Grundlagen
§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG sagt klar aus, dass Selbständige in Deutschland dann steuerpflichtig sind, wenn die selbständige Tätigkeit im Inland ausgeübt ODER verwertet wird. Das heißt, die Tätigkeit an sich muss nicht in Deutschland stattfinden, und es muss keine Betriebsstätte in Deutschland geben – und es kann dennoch eine Steuerpflicht in Deutschland entstehen.
Begriff der Verwertung von Arbeit
Unter Verwertung versteht man gesetzlich die „Früchte persönlicher qualifizierter Arbeitsleistung eines Berufsträgers“. Führt ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit die Früchte seiner Arbeit einem im Inland ansässigen Arbeitgeber zu, so wird der im Ausland ansässige Arbeitnehmer für diese Tätigkeit in Deutschland grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig.
Freiberufler und Freelancer
In manchen Fällen wird sich eine solche Situation auch für ausländischen Freiberufler oder Freelancer mit Sitz im Ausland ergeben, wenn sie für Kunden in Deutschland tätig werden. Gerade Home-Offices und Online-Zusammenarbeit machen diesen steuerlichen Aspekt häufiger zum Thema.
Auch bei der Arbeit für Freelance-Plattformen in Deutschland könnte sich eine Steuerpflicht ergeben: Wenn ein ausländischer Selbständiger über eine in Deutschland ansässige Plattform für einen deutschen Auftraggeber arbeitet (z.B. als Übersetzer oder Freelance-Programmierer) und das Ergebnis der Arbeit beim deutschen Auftraggeber verwertet wird, kann in vielen Fällen eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland entstehen.
Beschränkte Steuerpflicht deshalb, weil der Arbeitnehmer/Auftraggeber ja keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Steuerpflicht beschränkt sich dann auf die Einkünfte aus jenen Tätigkeiten, die tatsächlich im Inland verwertet werden – und erstreckt sich nicht auf die gesamten erwirtschafteten Einkünfte des Selbständigen oder die gesamten Einkünfte des Arbeitnehmers.
Buchhaltung kann sogar Spaß machen – mit der richtigen Software
/0 Kommentare/in Ratgeber/von Norbert SchollumBuchhaltung ist öde und Buchhalter sind Menschen ohne Phantasie oder Vision. Um dieses Thema ranken sich viele Vorstellungen, Klischees und Mythen. Aber dennoch: Um eine vernünftige Buchhaltung kommen Sie nicht herum, wenn Sie Ihren Betrieb zum Erfolg führen wollen. Also sollten Sie einmal ein wenig umdenken und sich dem Thema mit einem neuen, positiven Blick nähern. Schließlich geht es um Ihr Geld, also um das, weshalb Sie Ihren Betrieb unter Anderem führen
Wenn Sie sich auf dem Markt umsehen, werden Sie erkennen, dass es für jeden Bedarf und jede Art von Betrieb die richtige Software Lösung gibt. Sie müssen also keine Kladde mit Eselsohren zur Hand nehmen und wie früher der mit Ärmelschonern bewehrte Buchhalter die Tinte zücken und die Posten notieren. Nein, heute haben Sie schicke, von jedem Endgerät aus und an jedem Ort zu bedienende Systeme, in die Sie kurz die Einnahmen bzw. Ausgaben und sonstige Posten eingeben, Schon erscheinen auf dem Bildschirm interessante Verhältnisse, die sich sogar motivierend auf Sie und die Arbeit auswirken können!
Wenn Sie sich der Buchhaltung also nicht mehr als einem notwendigen Übel nähern, sondern sich ihr als einem ganz normalen Teil Ihres Alltags widmen, erhalten Sie auch ein Stück Freiheit. Sie müssen dann nämlich keinen externen Service, wie einen Steuerberater, mehr nutzen, sondern „wuppen“ Ihre Belange ganz eigenständig und ohne zusätzliche Kosten. Und das macht am Ende doch richtig Spaß, denn das wissen Sie auch: Das Geld, das Sie nicht ausgeben, müssen Sie auch nicht verdienen. Das ist die BWL-er Regel Nr. 1. Suchen Sie sich also das für passende bequeme System aus – und legen Sie los!