Release 1.1.0: Kreditkartenzahlungen
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumImmer wieder von Kunden und Interessenten angefragt, ist sie nun endlich da: Die Bezahlung per Kreditkarte!
Mit dem neuen Fakturia Release 1.1.0 ging am 14.07.2017 erstmalig eine Version mit Kreditkartenbezahlabwicklung online. Dank dem Paymentprovider Wirecard können nun wiederkehrende Abo-Rechnungen ganz einfach vollautomatisch von der Kreditkarte der Kunden abgebucht werden.
Auch während der Bestellabwicklung über unsere Hosted-SignUp-Pages steht die Kreditkartenzahlung neben anderen Bezahlmethoden wie z. B. Lastschrift oder Sofortüberweisung nun zur Verfügung. Sie können dabei flexibel festlegen, wann der Kunde zur Kasse gebeten werden soll: Entweder muss direkt bei der Bestellung bereits die Summe der ersten Abo-Rechnung bezahlt werden, oder der Kunde gibt nur seine Bezahldaten an und die Abbuchung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Unterstützt werden alle gängigen Kreditkartenhersteller wie Mastercard, VISA, Diners Club, American Express oder JCB. Eine Übersicht über alle Bezahlmethoden von Fakturia finden Sie hier.
Erfahren Sie mehr über die vielfältigen Payment-Features von Fakturia!
Neues Release 1.0.8
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumMit der neuesten Fakturia Version 1.0.8 halten erstmalig Onlinebanking-Funktionen zur Optimierung der Abrechnungsprozesse Einzug in unser Subscription-Management-System. Die Version 1.0.8 ging am 4. Juli 2017 online und enthält folgende neuen Funktionen:
Automatischer Zahlungsabgleich von Kontoumsätzen
Durch die Kopplung mittels HBCI / FinTS Schnittstelle ist ein direkter Zugriff auf die Umsätze auf dem Girokonto möglich. Über diesen Weg lassen sich komfortabel offene Rechnungen mit den Zahlungseingängen auf dem Girokonto abgleichen.
Mehr Informationen zum Zahlungsabgleich
Erzeugung von SEPA-Sammellastschriften
Ab sofort können Sie die Lastschriftmandate Ihrer Kunden direkt in Fakturia pflegen. Sobald Sie offene Rechnungen per Lastschrift einziehen möchten, sind nur noch wenige Klicks erforderlich: Das System ermittelt automatisch die Vorlaufzeiten für die Einreichung bei Ihrer Bank und erstellt dann eine Sammellastschrift-Datei im XML-Format. Diese Datei müssen Sie nur noch in Ihre Onlinebanking-Software importieren und die Lastschriften an Ihre Bank senden.
Mehr Informationen zu den SEPA-Sammellastschriften
Erweiterung der API um Korrekturrechnungen
Damit über die Restful API neben Rechnungen auch Korrekturrechnungen abrufbar sind, haben wir unsere API-Schnittstelle erweitert. Die neuen Funktionen sind in der API-Dokumentation zu finden.
Wie geht es weiter?
Unser nächster großer Wurf ist die Einführung der Bezahlart Kreditkarte sowie die Unterstützung für Recurring-Payment, also die automatische Abwicklung von wiederkehrenden Zahlungen. Werfen Sie einen Blick in unsere Roadmap und informieren Sie sich über die weiteren Schritte.
Auswirkungen der GoBD Vorschriften auf die digitale Buchführung
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumDie Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff„. Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind seit dem 1. Januar 2015 gültig.
Die GoBD sollen eine einheitliche Praxis bei der Führung von Daten in elektronischer Form sicherstellen. Ziel ist ein optimaler Datenzugriff der Finanzbehörden sowie ein ausreichender Datenschutz bei der innerbetrieblichen elektronischen Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Büchern und Unterlagen.
Datensicherheit und Datenunveränderbarkeit
Die wichtigsten Grundsätze der GoBD für die elektronische Datenerfassung und Aufzeichnung sind die Datensicherheit und Datenunveränderbarkeit. Datensicherheit bedeutet, dass die Daten gegen Verlust sowie gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen sind. Datenunveränderbarkeit meint, dass die Daten nicht ohne eine entsprechende Kennzeichnung verändert, überschreiben oder ersetzt werden dürfen.
Zeitnahe Buchungen
Alle Buchungen sind zeitgerecht vorzunehmen. Dies bedeutet, dass sämtliche Belege oder sonstigen geschäftlichen Erfassungsarten innerhalb von zehn Tagen zu buchen sind. Ausgenommen von dieser 10-Tages-Regel sind Bargeschäfte. Sämtliche Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich zu erfassen.
Eine weitere Möglichkeit zur zeitnahen Erfassung ist die periodenweise Buchung – beispielsweise zu Monatsende. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass durch Vorkehrungen wie einer Nummerierung sowie einer allgemeinen Ordnung gewährleistet ist, dass beispielsweise später zu erfassenden Unterlagen nicht verloren gehen.
Aufbewahrungspflicht
Grundsätzlich sind sämtliche Unterlagen aufzubewahren, welche zum Verständnis einzelner Aufzeichnungen notwendig sind. Im Zweifelsfalle sollten deshalb alle Unterlagen aufbewahrt werden, die entsprechende Aufzeichnungszusammenhänge verdeutlichen können. Hiervon ausgenommen sind Entwürfe von nicht versendeten Geschäftsbriefen.
Mitwirkungspflichten
Bei der Einsicht von Unterlagen in elektronischer Form bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt besteht für die Unternehmen eine Mitwirkungspflicht. Diese beinhaltet das zur Verfügung stellen von gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen im Rahmen einer solchen Außenprüfung durch die Finanzbehörde.
Zulässige Datenformate
Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Dokumente auch auf Bildträgern oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden. Hierbei ist allerdings zu gewährleisten, dass diese Dateien sowohl inhaltlich wie bildlich mit anderen Unterlagen übereinstimmen und dass sie maschinell auswertbar sind.
Verbotene Umwandlungen
Bei sämtlichen Dokumenten im PDF-Format ist deren maschinelle Auswertbarkeit sicherzustellen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass bei einer möglichen Umwandlung des Dateiformats keine Informationen verloren gehen. Aus diesen Gründen sind folgende Umwandlungen unzulässig:
- PDF in Bildformate, wie JPG, TIFF, PNG
- elektronische Grundbuchaufzeichnungen in PDF
- Journaldaten in ein PDF
- E-Mails in PDF
Zulässig ist jedoch eine Umwandlung der Daten in ein hauseigenes Format – solange dabei keine wichtigen Daten verloren gehen sowie die maschinelle Auswertbarkeit der Daten gesichert bleibt und keine inhaltliche Veränderung erfolgt.