Steuererklärung selber machen - Die Vor und Nachteile
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumSegen und Fluch zugleich die Steuererklärung. Jedes Jahr aufs neue stehen Sie vor der Herausforderung, eine Steuererklärung abzugeben. Im ersten Moment ist dieses Unterfangen zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden, anschließend wird er jedoch mit einer netten Finanzspritze belohnt. Folgende Frage stellt sich dabei: Steuererklärung selber machen oder doch besser machen lassen? Nachfolgend stellen wir Ihnen die Vor und Nachteile gegenüber.
Die Vorteile an der eigenen Steuererklärung
Der Vorteil beim selbst Anfertigen einer Steuererklärung liegt klar auf der Hand: Sie sparen sich unnötige Kosten für einen Steuerberater. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung über eine Steuersoftware, sparen Sie außerdem viel Zeit und können diese anschließend jedes Jahr erneut verwenden.
Kosten für einen Steuerberater einsparen
Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, benötigt auch keinen Steuerberater. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Kosten und können sich dennoch über einen Steuerausgleich in voller Höhe freuen.
Per Interview automatisch zur erfolgreichen Steuererklärung
Eine gute Steuersoftware führt Sie bereits automatisch zu einer erfolgreichen Steuererklärung. Ein elektronischer Assistent dient dabei als Leitfaden und führt Sie per Interview durch sämtliche Formulare des Finanzamtes. Achten Sie daher bei der Wahl einer Steuersoftware am besten immer auf Ihren Beruf und ob dieser unterstützt wird.
Haben Sie eine geeignete Steuersoftware gefunden, erfasst der elektronische Assistent durch gezielte Fragen alle benötigten Daten und trägt diese automatisch an die dafür vorgesehene Stelle des jeweiligen Formulars ein. Sollte Ihnen eine Frage Schwierigkeiten bereiten, so helfen die ausführlichen Erklärungen und Tipps der Steuersoftware weiter.
Vorjahresdaten übernehmen und Arbeit sparen
Haben Sie in den vergangenen Jahren bereits mit einer Steuersoftware gearbeitet, so können Sie Ihre Vorjahresdaten ganz einfach übernehmen. Hierbei sollten Sie jedoch stets darauf achten, ob sich bei Ihnen zwischenzeitlich etwas geändert hat. Relevant sind beispielsweise folgende Punkte:
- Wohnort / Adresse
- Arbeitgeber / Einkommen
- Familienstand / Steuerklasse
Steuererklärung online einreichen
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung erstellt haben, können Sie diese direkt über die Steuersoftware einreichen. Das Ganze geschieht elektronisch über das Internet und Sie sparen sich den Weg zum Finanzamt. An die jeweiligen Öffnungszeiten sind Sie damit ebenfalls nicht gebunden und auch das Wochenende oder Feiertage stellen kein Problem dar.
Nachteile einer eigenen Steuererklärung
Je nach Beruf ist die Steuererklärung nicht immer ein Kinderspiel und kann oftmals jede Menge Arbeit bedeuten. Gerade wenn Sie sich mit dem Thema kaum auskennen, geht Ihnen hierbei vermutlich viel Geld durch die Lappen.
Abgabe einer Steuererklärung kann aufwendig sein
Je nach ausgeübtem Beruf kann eine Steuererklärung mit ganz schön viel Arbeit verbunden sein. Sind Sie beispielsweise selbständig tätig und haben zahlreiche steuerlich zu berücksichtigende Posten, gilt es all diese zu erfassen und in Ihrer Steuererklärung aufzuführen. Umso größer ist der Aufwand, wenn nicht nur Sie sondern auch Ihr Partner selbstständig ist und Sie Ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben. Ein Steuerberater ist da sicherlich geübter und weiß sofort, was Sie von der Steuer absetzen können und was eben nicht.
Haben Sie Ihre steuerlich absetzbaren Posten jedoch erst einmal ausfindig gemacht, so merken Sie schnell, dass es sich dabei größtenteils um wiederkehrende Posten handelt. Hierzu zählen beispielsweise Artikel aus dem Bürobedarf wie Stifte und Blöcke oder auch Arbeitskleidung. Beziehen Sie diese jetzt noch über den selben Anbieter wie per Abo-Abrechnung, haben Sie Ihre absetzbaren Posten stets übersichtlich und sauber auf einer Rechnung. Diese brauchen Sie Ihrer Steuererklärung nur noch anheften und ersparen sich jede Menge Aufwand.
Mangelndes Wissen bedeutet oft geringere Steuererstattung
Gerade wenn Sie noch nie zuvor eine Steuererklärung angefertigt haben und nicht wissen, worauf Sie achten müssen, geht Ihnen schnell der eine oder andere Euro verloren. Ebenso ist es, wenn sich Ihnen ein Fehler einschleicht oder Sie etwas vergessen. Mit Hilfe einer Steuersoftware und dem elektronischen Assistenten minimieren Sie jedoch das Risiko. Bei fehlerhaften Angaben oder ausgelassenen Fragen schlägt dieser automatisch Alarm und bittet Sie um Ihre Aufmerksamkeit.
Sollten Sie nicht im klassischen Sinn als Arbeitnehmer angestellt sein, kommen noch weitere Faktoren hinzu. Was Sie als Selbständiger oder Freelancer bei der Steuererklärung beachten müssen, erfahren Sie im Fachbeitrag der Vergleichsplattform trusted.de.
Fazit
Eine Steuereklärung steht jedes Jahr aufs neue an. Wer sich frühzeitig ein wenig mit dem Thema auseinandersetzt, spart sich ein Leben lang unnötige Kosten für den Steuerberater. Haben Sie mit der Steuersoftware erst einmal eine Steuererklärung angefertigt, können Sie jedes Jahr ganz einfach Ihre Vorjahresdaten übernehmen. Auf diese Weise haben Sie kaum Aufwand und können sich dennoch über die volle Summe Ihrer Steuererstattung freuen.
Steuern sparen durch Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumWer Dienstfahrten unternimmt, kann sich die Kosten der Reise erstatten lassen. Dabei sollten Sie einmal genauer die Kilometerpauschale unter die Lupe nehmen. Warum sollte man also Pauschalbeträge berechnen?
Der Vorteil für Pauschalbeträge liegt darin, dass diese häufig höher ausfallen als die wirklichen Ausgaben. Ihnen wird mehr Aufwand zugestanden, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern. Einen Nachteil haben sie allerdings auch, so ist es zum Beispiel bei einem Bahnticket nicht möglich, die Umsatzsteuer aus diesem geltend zu machen und gleichzeitig die 30 Cent für den Kilometer geltend machen. Deswegen lohnt sich hier eine genaue Berechnung über die wirkliche Höhe der Ausgaben. Es gelten als Kilometerpauschale für Dienstreisen mit einem privaten Fahrzeug: Mit dem Pkw 30 Cent und weitere 2 Cent bei der Mitnahme einer weiteren Person, für ein Motorrad oder Motorroller 13 Cent und weiter 1 Cent für die Mitnahme einer Person; für ein Moped oder Mofa 8 Cent und für ein Fahrrad 5 Cent. Interessant ist, dass alle gefahrenen Kilometer auf einer direkten Strecke angerechnet werden. Also nicht, wie bei den regelmäßigen Fahrten zur Arbeitsstätte. Die Kilometerpauschale wird im Allgemeinen von den Finanzämtern immer anerkannt. Dabei ist es belanglos, ob die Aufwendungen wirklich entstanden sind.
Ende 2013 wurde die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand mit nur noch zwei Pauschalen vereinfacht. Für eine auswärtige Tätigkeit von 8 bis 24 Stunden können 12 Euro und für eine über 24 Stunden hinausgehende Tätigkeit 24 Euro als Verpflegungsmehraufwand in Anrechnung gebracht werden. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kurze Dienstreisen. Achten sollten Sie auf Folgendes: Bei niedrigem Einkommen kann es sich lohnen auf die Pauschale zu verzichten und die Umsatzsteuer von 19 % geltend zu machen oder bei einem hohen Einkommen und langer Wegstrecke eher auf die Umsatzsteuer zu verzichten und dafür das Kilometergeld zu berechnen.
Wie verbuche ich Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumAktive Rechnungsabgrenzung ist eine Vorgehensweise bei der Bilanzierung, die dafür sorgt, dass Zahlungen, die im Voraus innerhalb eines Geschäftsjahres für Leistungen im kommenden Geschäftsjahr getätigt werden, erst in die Gewinn- und Verlustrechnung jenes Geschäftsjahres eingehen.
Um das zu erreichen, wird der vorzeitig gezahlte Betrag in der Bilanz aktiviert. Dafür wird ein Aktiv-Bestandskonto „ARA“ (Aktive Rechnungsabgrenzung) als Zwischenparkkonto zu Hilfe genommen. Der entsprechende Betrag wird „per ARA an Aufwandskonto“ gebucht. Der Saldo des Aufwandskontos, also der Betrag, der am Ende des Jahres in die Gewinn- und Verlustrechnung eingeht, wird dadurch um den betreffenden Betrag bereinigt. Nach dem Geschäftsjahreswechsel wird der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) durch die dazugehörige Korrekturbuchung wieder aufgelöst. Dazu wird „per Aufwandskonto an ARA“ gebucht.
Beispiel: Die Versicherungsprämie von monatlich 200 Euro wird im Voraus für 6 Monate gezahlt. Das Geld wird im November für Dezember bis Mai an die Versicherung überwiesen. Nur der Anteil für Dezember soll für das Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres, das am 31.12. endet, angerechnet werden. Durch die Zahlung von insgesamt 1200 Euro wurde „per Versicherungsprämie an Bank“ gebucht, wobei „Versicherungsprämie“ für das verwendete Aufwandskonto steht. Nun wird der Betrag für Januar bis Mai des nächsten Jahres, also 1000 Euro, „per ARA an Versicherungsprämie“ gebucht und ist damit als Vermögenswert in der Bilanz aktiviert. Im neuen Geschäftsjahr muss dieser Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) durch eine Korrekturbuchung von 1000 Euro „per Versicherungsprämie an ARA“ wieder aufgelöst werden. Zu beachten ist hierbei für Vorsteuerabzugsberechtigte, dass die Umsatzsteuer in diesem Fall bereits im alten Geschäftsjahr in voller Höhe abzugsfähig ist. In obigen Fall können die Buchungen im alten Geschäftsjahr mit Vorsteuerabzug, die im neuen Jahr ohne Steuerabzug vorgenommen werden.