Wie wird die Umsatzsteuervoranmeldung mit Elster ausgefüllt?
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumWenn Sie auf der Suche nach einer Schritt für Schritt Anleitung sind, um bei Elster Ihre Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen, dann werden Ihnen die nachfolgenden Informationen Antworten geben.
Öffnen Sie im ersten Schritt den Umsatzsteuer-Bereich
Voraussetzung für eine Umsatzsteuervoranmeldung bei Elster ist die dortige Registrierung. Haben Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten auf dem Online-Portal von Elster angemeldet, klicken Sie innerhalb der linken Sidebar des privaten Bereiches auf das Feld „Formulare“. Hier werden Ihnen dann unterschiedliche Formular angezeigt, mit deren Hilfe Sie Daten an das Finanzamt übermitteln können. Wenn Sie nach unten scrollen und das Feld Umsatzsteuer anklicken, finden sie das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA).
Im zweiten Schritt öffnet sich die Sparte Umsatzsteuer, in der Sie die Möglichkeiten unterschiedliche Optionen auszuwählen, unter anderem auch die USt-VA. Damit Sie diese senden zu können, wählen Sie bitte das Feld „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ aus.
Während des nächsten Schrittes, müssen Sie Ihre Steuernummer eintragen, um so dafür zu sorgen, dass das Finanzamt die USt-VA auch Ihrem Unternehmen zuordnet. Zudem müssen Sie Ihren Voranmeldezeitraum eingeben, welcher entweder ein Monat oder ein Quartal ist. Haben Sie diese Angaben getätigt, dann klicken Sie auf „weiter“.
In Schritt vier öffnet sich die Erfassungsübersicht. Wenn Sie Bedarf haben, dann können Sie oberen Bereich Zusatzinformationen zu Ihrer USt-VA machen. Sie können beispielsweise eine eingereichte USt-VA hier korrigieren oder Sie weitere ergänzende Belege einreichen möchten. Sinnvoll wäre das z.B., wenn Sie größere Anschaffungen im Voranmeldezeitraum getätigt haben. Wenn Sie innerhalb diesen Fensters etwas nach unten scrollen, dann gelangen Sie zu den wesentlichen Erfassungsfeldern Ihrer USt-VA. Sie können insgesamt elf Bereiche öffnen, indem Sie auf die jeweiligen Zahlen klicken und dort Ihre Umsätze und Daten eintragen können. Jeder Bereich muss dabei von Ihnen separat aufgerufen werden, damit Sie dort Ihre Angaben machen können.
Der fünfte Schritt beschäftigt sich dann mit der Eintragung von sonstigen Leistungen und Ihren Lieferungen, die entweder dem ermäßigten oder normalen Steuersatz unterliegen.
Im letzten Schritt müssen Sie Ihre Angaben kontrollieren, gehen Sie dazu auf das Feld „Prüfen und absenden“. Sie erhalten dann noch eine Übersicht Ihrer eingetragenen Daten. Haben Sie dann die Richtigkeit kontrolliert, dann können Sie Ihre USt-VA abschicken.
Verbessertes, faires Preismodell
/0 Kommentare/in News/von Norbert SchollumFakturia ist nun schon einige Monate im Betabetrieb und erfreut sich bereits reger Nutzung durch die ersten Betatester. Durch den Probebetrieb konnten wir viele nützliche Anregungen zur Verbesserung und Optimierung unseres Angebots einholen. An dieser Stelle schon einmal recht herzlichen Dank an die Betatester!
Sehr häufig wurden wir auf das bisher geplante Preismodell angesprochen. Es war aufgebaut aus einer monatl. Grundgebühr und einer nutzungsabhängigen Transaktionsgebühr. Gerade diese nutzungsabhängigen Gebühren basierend auf der generierten Rechnungssumme waren für viele ein unkalkulierbares Kostenrisiko. Wir haben dieses Feedback zum Anlaß genommen und unser Preismodell nochmal gründlich überarbeitet.
Das Ergebnis ist eine deutliche Vereinfachung: Ab sofort entfallen sämtliche nutzungsabhängigen Gebühren. Es ist lediglich eine monatliche Pauschale zu entrichten. Durch diesen Schritt wird die Nutzung von Fakturia für unsere Kunden kalkulierbar: Sie wissen ganz genau, mit welchen jährlichen Kosten zu rechnen ist und müssen nicht mit bösen Überraschungen rechnen. Selbstverständlich bleibt die Nutzung von Fakturia während der Betaphase absolut kostenlos!
Die neuen Preise sind auf der Preisseite aufgeführt.
Wie verbuche ich erhaltene Anzahlungen?
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumWenn Sie Anzahlungen von einem Kunden erhalten, müssen Sie genau prüfen, wie Sie diese erhaltenen Anzahlungen steuerlich korrekt im Rahmen der Umsatzsteuer buchen müssen. Die beiden infrage kommenden steuerlichen Positionen sind die Ist-Besteuerung sowie die Soll-Besteuerung. Sie müssen sich also ansehen, welcher Geschäftsvorgang konkret der zu buchenden Position zugrunde liegt.
Wenn der Geldeingang der Anzahlung erfolgt, wenn die Gegenleistung von Ihnen bereits erbracht wurde, liegt ein Fall der Ist-Besteuerung vor. Hierbei wird eine Besteuerung von Entgelten, die vereinnahmt wurden, vorgenommen. Die Zahlung der USt muss für den dafür einschlägigen Voranmeldezeitraum des Geldeinganges beim zuständigen Finanzamt erfolgen.
Wenn ein Geldeingang der Anzahlung erfolgt, ohne dass die Gegenleistung von Ihnen bereits erbracht wurde, stellt sich die Buchung anders da. In diesem Fall handelt es sich um einen Fall der Soll-Besteuerung. In diesem Fall geht es dagegen um die Besteuerung von Entgelten, die bisher lediglich vereinbart wurden. Die von Ihnen zu erbringende Gegenleistung müssen Sie nach Erhalt der Anzahlung gegenüber dem Kunden noch ganz oder teilweise erbringen. Zunächst haben Sie folglich noch eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden. Die hierfür einschlägige Norm des § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG regelt die Besteuerung so, dass diese bei vor Erbringen der Gegenleistung vereinnahmten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldezeitraumes des Zeitpunktes des Geldeinganges zu erfolgen hat. Buchhalterisch wird diese Form der Umsatzsteuer somit erst als Verbindlichkeit gebucht und damit auf einer anderen Position als bei erster Variante. Nach Erbringen der Leistung für diese Anzahlung wird der Vorgang durch Umbuchung mit dem Debitorenkonto abgeschlossen. Nach Erstellen der Gesamtrechnung ist dieser Anzahlung keine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden mehr, sondern wird ganz regulär als USt für eine erbrachte abgeschlossene Leistung erfasst und in der Folge fristgemäß an das Finanzamt abgeführt.