Jahresabschluss im Bundesanzeiger richtig veröffentlichen
/0 Kommentare/in Aktuelles/von Norbert SchollumEin Unternehmen ist auf jeden Fall nach dem Handelsgesetzbuch laut Paragraph 325 ff. verpflichtet seinen Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, wenn eine Eintragung im Handelsregister erfolgt. Losgelöst von der Unternehmens- und Rechtsform sind Finanzdienstleister, Kreditinstitute, Versicherungsdienstleister und diverse Kaptialfondsgesellschaften.
Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften wie Aktienunternehmen, KG auf Aktien, GmbH oder UG, die kleinen GmbHs, mit geringeren Auflagen und Stammkapital verpflichtet Ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen. Eine vergleichbare Rechtsform der GmbH UG sind inländische sowie auch ausländische Limited Unternehmen, die eine vergleichbare Basis wie die UG besitzen, sie zählen auch zu den Kapitalgesellschaften. Des Weiteren gehören auch Genossenschaften, Gmbh & Co. KG und die OHG zu den Unternehmensformen, die eine Pflicht besitzen Ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen.
Die Pflicht zur Offenlegung definiert sich anhand von drei Faktoren wie Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die Anzahl der Mitarbeiter. Dabei gilt zum einen, wenn ein Unternehmen 3 Geschäftsjahre hintereinander mehr als 65 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als 130 Millionen Euro Umsatzerlöse und mindestens 5.000 Mitarbeiter vorzuweisen hat, dann sind bei Erfüllung von zwei der drei Faktoren eine generelle Offenlegung fällig. Ansonsten werden die Unternehmen nach Ihrer Größe gesplittet und in den Kategorien Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, mittelgroßes Unternehmen und Großunternehmen unterteilt.
Diese Unternehmen müssen nur vorgegebene Unterlagen hinterlegen die beim Bundesanzeiger Verlag geprüft und im Anschluß daran veröffentlicht werden. Im Normalfall haben die Unternehmen 12 Monate nach dem Stichtag des Abschlusses Zeit die geforderten Unterlagen einzureichen. Bei Unternehmen die stark am Kapitalmarkt tätig sind beträgt die Abgabefrist 4 Monate und diese Fristen sollten von den Unternehmen ernst genommen werden, weil sollten die Unterlagen verspätet oder gar nicht dem Verlag vom Bundesanzeiger vorliegen, dann sind sie dazu ermächtigt durch das Bundesamt der Justiz ein mit einer Geldbuße sanktioniertes Verfahren einleiten zu lassen.
Fuhrparkmanagement: Verträge automatisch abrechnen
/0 Kommentare/in Branchenbeispiele/von Norbert SchollumBieten Sie Dienstleistungen im Bereich Fuhrparkmanagement und Leasing an, müssen Sie sich nicht nur um die Akquise von neuen Kunden und um die Logistik der einzelnen Aufträge kümmern: Auch das Abrechnen der erbrachten Leistungen und das Schreiben der Rechnung gehört zu Ihren Aufgaben. Konnten Sie mit dem Flottenmanagement einen großen Kundenkreis gewinnen, bereitet die Buchhaltung viel Arbeit. Es ist jedoch nicht notwendig, dass Sie einen Buchhalter einstellen und Sie müssen nicht jede Rechnung einzeln schreiben: Lassen Sie Ihre Rechnungen automatisch erstellen. Mit Fakturia ist dies ganz einfach. Sie optimieren den Zeitaufwand und können sich verstärkt Ihren eigentlichen Aufgaben im Dienstleistungsbereich widmen.
Im Flottenmanagement haben Sie verschiedene Kfz, deren Fahrten Sie den Kunden in Rechnung stellen. Sicher erfüllen Sie Einzelaufträge, und Sie haben Kunden, für die Sie regelmäßig im Einsatz sind. Jede dieser Kunden muss eine individuell auf seinen Auftrag abgestimmte Abrechnung bekommen. Wenn Sie Fakturia nutzen, können Sie dies mit wenig Aufwand realisieren. Die Nutzung der Services ist sehr einfach: Sie registrieren sich bei dem Dienst als Benutzer und legen Ihre individuelle Kundenkartei an. Dafür steht Ihnen ein geschützter Bereich zur Verfügung. Im zweiten Schritt weisen Sie jedem Kunden einen Auftrag zu. Wenn der Kunde Ihr Fuhrparkmanagement regelmäßig in Anspruch nimmt, geben Sie eine Rechnungslegung ein, die sich wiederholt. Einzelne Aufträge können Sie ebenso einfach zuweisen. Haben Sie alle Eingaben vervollständigt, wird Fakturia die Rechnungslegung vollautomatisch übernehmen.
Fakturia verschickt zu einem Termin, den Sie individuell definieren können, die Rechnungen an Ihre Kunden. Die Rechnungserstellung erfolgt mit allen erforderlichen Daten via E-Mail an Ihre Kunden. Das manuelle Erstellen der Rechnungen gehört der Vergangenheit an und Sie haben keinen großen Arbeitsaufwand mehr.
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Abrechnung im Coworkingspace
/0 Kommentare/in Branchenbeispiele/von Norbert SchollumDas Coworking wird immer beliebter. Dank der Flexibilität können Start-ups und auch viele andere Unternehmer mobil und kurzfristig Arbeitsplätze vor Ort anmieten. Die Betreiber der Coworkingplaces schaffen mit Fakturia jede noch so komplizierte Abrechnung auf monatlicher und wöchentlicher Basis. Da das System von Fakturia sowohl für langfristige wiederkehrende Abrechnungen als auch für detailreiche Einzelabrechnungen bestens gestaltet ist, wird die Buchhaltung Monat für Monat zum Vergnügen.
Dank der internen Kontrollen des Systems sind auch Fehler, die bei der Eingabe passieren können, rasch entdeckt. Fakturia erkennt nicht passende Datensätze und sorgt so für perfekte Ergebnisse. Die leichte Bedienbarkeit sorgt für ermüdungsfreies Arbeiten, so dass auch nach zwei Stunden vor dem Bildschirm noch der komplette Überblick gegeben ist. Die Buchhaltung ist mit Fakturia jahrelang nachvollziehbar gespeichert und gesichert. Daher ist eine große Anzahl von Mietern im Coworkingplace, die sich manches Mal Tag für Tag die Hände in die Klinke drücken, kein Problem mehr. Mit einem einzigen Knopfdruck ist jeder Datensatz in Sekunden gefunden.
Da jeder Coworker andere Elemente zum Arbeitsplatz bucht, kann mit Fakturia auch jeder Platz individuell mit den Zusatzleistungen auf den Cent abgerechnet werden. Sind die grundlegenden Daten der möglichen Leistungen einmal hinterlegt, so geht die Buchung pro Vertrag ganz leicht von der Hand. Auch die stundenweise Nutzung von Konferenzräumen und die Anmietung eines Briefkastens sowie des Postservices lassen sich mühelos gestalten. Fakturia hat für jeden Coworkingplace die perfekte Basis. Daher lohnt sich das System sowohl für überregionale als auch für regionale Anbieter, die zum Teil nur ein paar Etagen mit Zimmern vermieten.