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Rechnungen schreiben wie im Schlaf.

Buchhaltung, Steuern und Finanzen

DATEV / Lexware Export

Export von Buchungssätzen im DATEV- und Lexware-Format. NEU: DATEV Unternehmen online

Internationale Steuersätze

Pflegemöglichkeit für länderspezifische Steuersätze. Abrechnung elektronischer Produkte an B2C-Kunden im EU-Ausland.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Datenaufbereitung für die Zusammenfassende Meldung von Reverse-Charge Umsätzen (B2B).

Mini-One-Stop-Shop (MOSS)

Reporting für die Meldung von Umsätzen mit digitalen Produkten im EU-Ausland nach dem Empfängerortprinzip.

Automatische USt-ID Prüfung

Wir gleichen regelmäßig die Umsatzsteuer Identifikationsnummer Ihrer Kunden gegen die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab und informieren bei Abweichungen.

Elektronische Dienstleistungen in der EU (Länderspezifische Steuersätze)

Seit dem 01.01.2015 gilt in der EU ein neues Umsatzsteuergesetz für elektronisch erbrachte Leistungen. Es verpflichtet Unternehmen, die grenzüberschreitende elektronische Produkte und Dienstleistungen an Privatkunden in der EU verkaufen, die Leistung nach dem Mehrwertsteuersatz am Ansässigkeitsort des Kunden zu versteuern. Gleichzeitig muss die so vereinnahmte Umsatzsteuer in die jeweiligen EU-Länder abgeführt werden.

Zu den elektronisch erbrachten Dienstleistungen zählen u. a.

  • Telekommunikationsleistungen (z. B. Webhosting)
  • Verkauf von eBooks
  • Download-Services (z. B. Software)
  • SaaS Produkte
  • Digitale Abos

Mit Fakturia sind Sie in Sachen Abrechnung elektronischer Dienstleistungen in der EU bestens vorbereitet: Die integrierte Steuergruppenverwaltung ermöglicht die Pflege von länderspezifischen Steuersätzen. Dabei ist es auch möglich, künftig geplante Steuersatzänderungen bereits im Vorfeld zu erfassen. Bei der Rechnungserstellung berücksichtigt Fakturia automatisch im Falle von elektronischen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer im Land des Kunden.

Damit Sie die Umsatzsteuer nicht in jedes EU-Land extra abführen müssen, besteht die Möglichkeit der Teilname am sog. Mini-One-Stop-Shop Verfahren (MOSS). Auch hier hält Fakturia einen praktischen Helfer bereit: Mit dem MOSS-Export erledigen Sie die monatliche oder quartalsweise Meldung in wenigen Minuten.

DATEV / Lexware Export

Mit Fakturia macht die Buchhaltung wieder Spaß: Exportieren Sie sämtliche Rechnungen und Korrekturrechnungen für einen gewünschten Zeitraum als CSV-Datei und übermitteln Sie diese an Ihren Steuerberater.

NEU seit Januar 2024: Direkte Übermittlung der Buchungsdaten und Belege mittels DATEV-Schnittstelle (Unternehmen online)

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