Für Betreiber von Abomodellen, die im Subscription-Business aktiv sind, ergeben sich zum 01.07.2022 neue gesetzliche Anforderungen. Denn zu diesem Datum treten die letzten Änderungen im Zusammenhang mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft.
Das Gesetz bezieht sich auf die Kündigung von Abonnement- bzw. Laufzeitverträgen: Kann ein Endverbraucher auf der Website des Betreibers online Aboverträge abschließen, so muss dem Kunden auch die Möglichkeit der Kündigung auf dem Onlineweg mit wenigen Klicks ermöglicht werden.
Betroffen sind ausschließlich private Verbraucher (B2C). Zu Aboverträgen zählen u.a.:
- Zeitungs- bzw. Zeitschriftenabonnements
- dauerhafte/wiederkehrende Lieferung von Lebensmitteln, z.B. Kaffee-Abo
- Webhosting
- Streaming
Für den Kündigungsbutton macht der Gesetzgeber dabei u. a. folgende Vorgaben:
- Ständige Verfügbarkeit
- leichte Erreichbarkeit
- Login in einen Kundenbereich darf nicht erforderlich sein
- Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung muss sofort mitgeteilt werden
Besonders brisant ist dabei der letzte Punkt: Er bedeutet nichts anderes, als dass zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften eine Automatisierung des Kündigungsvorgangs erforderlich ist. Denn sobald der Kunde die Bestätigungsseite für den Kündigungsbutton abschickt, müssen Sie den Kunden sofort (also innerhalb weniger Sekunden) per E-Mail über das Enddatum des Vertrages informieren. Eine manuelle Bearbeitung scheidet hier also grundsätzlich aus.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Abmahnungen und Ihr Kunde hat das Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen.
Mit Fakturia sind Sie in Sachen Kündigungsbutton auf der sicheren Seite: Alle von Fakturia verwalteten Verträge lassen sich über die neue Kündigungsfunktion auch ohne Login unter Einhaltung der Vorschriften umsetzen. Selbstverständlich steht auch weiterhin die Kündigungsfunktion im SelfService-Portal (Kundencenter) zur Verfügung.