Gerade bei der Abwicklung von Abo-Leistungen kommt es hin und wieder vor, dass Leistungen für kommende Monate bzw. Jahre im Voraus abgerechnet werden. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn es sich um Leistungen handelt, die über das laufende Wirtschaftsjahr hinausragen. In diesem Fall sieht der § 252 (1) Nr. 5 HGB eine periodengerechte Abgrenzung von Umsätzen vor. Umsätze, die nicht mehr dem laufenden Wirtschaftsjahr zuzurechnen sind, müssen in der Buchhaltung entsprechend abgegrenzt werden und später in die eigentliche Leistungsperiode wieder eingebucht werden.
Ein Beispiel:
Sie erstellen am 01.12.2018 eine Rechnung für 6 Monate Webhosting-Leistungen im Voraus, die sofort zur Zahlung fällig ist, z. B. 6 x 100 EUR. In diesem Fall müssen die Umsätze, die ins Jahr 2019 fallen (500 EUR) abgegrenzt werden. Im Jahr 2019 werden dann in den ersten 5 Monaten jeweils 100 EUR als Umsatz eingebucht.
Die Erstellung der entsprechenden Buchungssätze für die Abgrenzungen ist mit zunehmender Kundenzahl und immer komplexeren Vertragskonstrukten manuell kaum noch zu bewältigen. Überlassen Sie die Bildung von Abgrenzungsbuchungen ab sofort Fakturia! Über eine Option beim Buchhaltungs-Export (DATEV / Lexware) werden die korrekten PRAP-Buchungssätze ganz automatisch mit generiert.