Umsatzsteuer und Vorsteuer – was ist der Unterschied?
Vermutlich haben Sie die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer schon einmal gehört. Im Alltag, beispielsweise beim Einkaufen, begegnen Sie zudem den Begriff Mehrwertsteuer. Worin liegt nun der Unterschied? Mehrwertsteuer ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Umsatzsteuer. Aber auch hinter der Vorsteuer verbirgt sich zunächst nichts anderes als die Umsatzsteuer.
Der Unterschied ergibt sich aus Unternehmenssicht. Dabei sind nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmen betroffen, wie es im Umsatzsteuergesetz beschrieben ist. Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibende (darunter fallen auch Gesellschaften), Selbstständige und Freiberufler, die in Gewinnerzielungsabsicht handeln, umsatzsteuerpflichtig. Ausnahmen gibt es für bestimmte Gruppen wie Ärzte oder Vermieter. Auch wer Umsätze unterhalb eines gewissen Schwellenwerts generiert, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen (sogenannten Kleinunternehmerregelung). Unternehmen müssen somit auf ihre Umsätze eine Umsatzsteuer (je nach Produkt zurzeit 19 oder 7 Prozent) erheben und an das Finanzamt abführen.
Wenn Unternehmen für ihre Produktion oder ihre Dienstleistung selbst Waren oder Leistungen anderer umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen einkaufen, ist in diesen Beträgen Umsatzsteuer enthalten. Aus buchhalterischer Sicht ist diese Position das Gegenstück zu der Umsatzsteuer, die auf die eigenen Umsätze aufgeschlagen wird. Zur Unterscheidung wird daher die Umsatzsteuer, die auf bezogene Waren und Dienstleistungen erhoben wurde, als Vorsteuer bezeichnet. Das Unternehmen kann dann Vorsteuer und Umsatzsteuer miteinander verrechnen. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag ist die Umsatzsteuerschuld, die das Unternehmen an das Finanzamt weitergeben muss. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, entsteht eine Steuerrückerstattung. Das ist insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen der Fall, die entsprechende Anschaffungen leisten müssen, ohne bereits eigene nennenswerte Umsätze zu generieren.
Da für Privatpersonen die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes nicht greifen, ist auch die Unterscheidung für sie nicht relevant. Private Vermögensveräußerungen (zum Beispiel der Verkauf Ihres Autos) unterliegen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer.
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