Beim Berichtswesen handelt es sich um im Unternehmen regelmäßig erstellte Auswertungen – meist mit dem Schwerpunkt entweder auf Zahlen – und Kostenwerte (-> Buchhaltung, Controlling) oder auch um Bestandsaufnahmen mit Hinblick auf Stückzahlen oder auch Auslastung von Betriebsstätten. Statt des Begriffs Berichtswesen wird oftmals auch die englischsprachige Originalbezeichnung Reporting verwendet.
Es lässt sich in verschiedene Bereiche unterteilen:
Zahlenorientiertes Berichtswesen: Die Buchhaltung beschreibt Ist-Zustand und liefert Plan-Daten
Die Zahlenwerke eines Unternehmens bestehend aus seiner Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einigen internen Kalkulationen sind der Kern vom Berichtswesen. Gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und weiteren Regelungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht muss aus diesen Unterlagen ein wahres, zutreffendes Bild der Finanzlage des Unternehmens ablesbar sein.
Die Konten bilden den tatsächlichen Ist-Zustand des Unternehmens ab und gehen dabei von einer Geschäftsfortführung aus. Dies bedeutet: Insbesondere in der Vergangenheit angeschaffte Grundstücke und Büro- oder Produktionsgebäude werden nicht mit einem theoretischen Verkaufserlös, sondern mit damaligen Einkaufswerten ggf. korrigiert um eine Abschreibung bewertet. Drohende Verluste werden anteilsmäßig und gemäß dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht bewertet und können zu Rückstellungen führen.
Neben reinen Finanz- und Buchungskonten betrachtet das Berichtswesen auch Lagerbestände beispielsweise von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder Fertigwaren.
Da sich alle wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens auch im Zahlenwerk widerspiegeln ist es auch eine gute Quelle für das Sortieren und Bewerten der Daten. Es werden verschiedene Kostenarten oder Kostenstellen betrachtet und mit den Plandaten oder Branchenwerten verglichen. So lässt sich aus dem Zahlenwerk herausrechnen, ob beispielsweise beim Materialeinsatz oder die Personalkostenquote Verbesserungsbedarf ist oder ob das Unternehmen besser dasteht als die Mitbewerber.
Verpflichtendes Berichtswesen an dritte Parteien insbesondere staatliche Stellen
Viele Zahlen aus dem Zahlenwerk bzw. dem Reporting beschreiben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. So werden die Umsatzdaten für die Berechnung der Umsatzsteuer genutzt, aus dem Jahresgewinn werden Ertragsteuern abgeleitet.
Darüber hinaus legt das Berichtswesen auch den Grundstein für die Berechnung jedes einzelnen Lohns und Gehalts und die damit verbundenen Bemessungsgrundlagen für die Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einkommensteuer.
Ohne ein funktionierendes Reporting wäre es nicht möglich ein Unternehmen zu führen – dies beginnt schon bei sehr kleinen Unternehmen. Diese müssen Kosten und Margen genau kennen, um unternehmerische Entscheidungen gut treffen zu können.
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