Ein Drittstaat ist ein Staat, der nicht zu einem bestimmten Zusammenschluss von Staaten auf Basis eines Vertrags gehört. Ein solcher Vertrag ist in der Regel völkerrechtlicher Natur, kann aber auch das Integrations- und Zollrecht umfassen. Drittstaaten werden auch als „Drittländer“ bezeichnet. Ihr Verhältnis zu den in einem Vertrag gebundenen Ländern wird durch den Term „Drittstaat“ nicht definiert. Sie sind lediglich aus der Perspektive der vertraglich gebundenen Staaten „Drittstaaten“, weil sie nicht an deren Vertrag gebunden sind. Eine besondere Herausforderung für vertragliche Staatenzusammenschlüsse ist ihr Verhältnis zu Drittstaaten. Eine Schwierigkeit kommt daher, dass es in Staatenzusammenschlüssen oft unter den einzelnen Staaten unterschiedliche Positionen dazu gibt, wie Verträge mit diesen Drittländern ausgehandelt werden sollen oder ob etwa bestimmten Länder durch Handelserleichterungen oder lockere Einreisebestimmungen bevorzugt werden sollten.

Handelsbeziehungen

Die unterschiedliche Behandlung von Drittländern wird insbesondere im Verhältnis zwischen der Europäischen Union und EU-Drittländern deutlich. Mit einigen Drittstaaten pflegt die EU besondere Handelsbeziehungen. So gehört etwa Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an, obwohl es ein EU-Drittland ist. Ein wichtiger Aspekt der Wirtschaftsbeziehungen ist zudem die Umsatzsteuer. Bei einer Lieferung ins EU-Ausland muss der Lieferant etwa nachweisen können, dass alle an einer bestimmten Transaktion beteiligten Umsatzsteuer-ID’s valide sind.

Einreisebestimmungen

Auch Einreisebestimmungen können ein wichtiger Faktor in den Beziehungen einen Staatenzusammenschlusses zu einem Drittland sein. Neben den Wirtschaftsbeziehungen regelt etwa die EU die Einreisebestimmungen für alle Drittländer. Dabei unterscheidet sie „Positive Drittstaaten“ wie etwa die Vereinigten Staaten oder Brasilien, deren Bürger bis zu drei Monate ohne gültiges Visum einreisen dürfen von allen weiteren Drittstaaten, für die strengere Einreisebestimmungen gelten. Ausschlaggebend für erleichterte Einreisebestimmungen sind z.B. gute wirtschaftliche und politische Beziehungen.

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