Unter einem Gegenkonto versteht man in der Buchhaltung ein Konto, das sich bei der Buchung eines Geschäftsvorfalls auf der Habenseite ändert. Somit bildet das Gegenkonto in der doppelten Buchführung einen Gegenpol zum Hauptkonto. Die Bücher werden in ein Konto und ein Gegenkonto aufgeteilt, wobei jede Buchung auf beiden Seiten der Bücher vermerkt wird.
Konto und Gegenkonto bilden eine Einheit
Die doppelte Buchführung zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Posten zweifach vermerkt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass Haben und Soll sich perfekt ergänzen. Einnahmen und Ausgaben erscheinen also auf beiden Konto Seiten. Dabei steht der Soll-Posten stets auf der linken Seite, während die Haben-Seite die rechte Seite des Kontos darstellt.
Wer ist zu doppelter Buchführung verpflichtet?
Kaufleute, die mehr als 60.000 Euro im Jahr an Gewinn verzeichnen, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Zudem müssen alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, eine doppelte Buchführung nachweisen. Durch eine doppelte Buchführung können Kostenfaktoren und Investitionsmöglichkeiten effizienter identifiziert werden. Die doppelte Buchführung ist zudem ein sinnvolles Instrument zur Überwachung des Umsatzes und das auch für Unternehmen, die lediglich zur Erstellung einer einfachen EÜR verpflichtet sind.
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