Bei einer Gutschrift handelt es sich in erster Linie um die Korrektur einer Rechnung. Meistens infolge einer Mängelrüge der bereits erfolgten Lieferungen und Leistungen wird eine Stornorechnung erstellt. Weitere Begriffe für Stornorechnung werden unter weiteren Umständen auch als Korrekturrechnung und umgekehrte Rechnung bezeichnet. Weiter kann eine Abrechnungsgutschrift an Stelle einer Rechnung als Abrechnung für eine Leistung verwendet werden. Diese Art von Abrechnung erfolgt häufig als Vereinbarung in Provisions-Geschäften. Die Bankgutschrift unterliegt dem Bankengesetz und gilt als Gegensatz der Lastschrift.
Aus rechtlicher Sicht wird die Gutschrift als Abrechnungsgutschrift betrachtet. Dabei wird der Begriff in unterschiedlichen Zusammenhängen anders ausgelegt. Gemäß UstG Artikel 14 wird die Gutschrift als umgekehrte Rechnung und dementsprechend als Abrechnungsgutschrift geregelt. Die Abrechnungsgutschrift ist üblich bei Provisionsabrechnungen. Wo der Kunde dem Rechnungsempfänger also dem Leistungsersteller eine Abrechnung ausstellt. Nach erfolgten Umsatzrechnungen während einer vereinbarten Periode, wird nach Ablauf üblicherweise eine Provision über diesen bestimmten Zeitraum in der Abrechnungsgutschrift an den Leistungsersteller versandt.
Eine Stornorechnung bedeutet eine Rechnungskorrektur, welche auch als Korrekturrechnung bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um eine Abrechnungs-Form, welche als Teil- oder Vollkorrektur einer Rechnung eingesetzt werden kann. Die Bankgutschrift als weiterer Gutschrift Begriff fasst alle Zahlungseingänge auf einem Bankkonto zusammen. Dabei gilt die Kontogutschrift als Schuld Versprechen eines Kreditinstitutes gegenüber dem Konto Inhaber. Der Bank Kunde erwirbt mit der Bankgutschrift auf seinem Bankkonto einen unmittelbaren Anspruch gegenüber der Bank. Die Auszahlung der Bankgutschrift erfolgt allerdings erst nach einer erfolgreichen Überprüfung der Übereinstimmung von Konto Inhaber und Empfänger Bescheinigung.
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