Was bewirkt die Gewinn- und Verlustrechnung?
Um den Erfolg eines Unternehmens ermitteln zu können, wird beim Jahresabschluss die sogenannte Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Sie ist neben der Bilanz Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses und gilt als ausführlichere Form der Einnahmenüberschussrechnung.
Ein Teilbereich der Bilanz
Die GuV gilt als Bestandteil der doppelten Buchführung. Das GuV-Konto befindet sich auf der Passiv-Seite der Bilanz, direkt unter dem Eigenkapital-Konto. Eine wichtige Funktion des Kontos besteht darin, als Sammel- und Hilfskonto zu fungieren. Beträge aus Aufwand und Ertrag werden aus Gründen der Übersichtlichkeit zunächst im Gewinn- und Verlusts-Konto gesammelt. Ziel ist es letztlich, den Erfolg des Unternehmens klar ablesen zu können. Wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen, hat das Unternehmen im letzten Jahr einen Gewinn erwirtschaftet. Wenn jedoch die Aufwendungen größer als die Erträge waren, hat das Unternehmen Verlust gemacht.
Aufbau und Struktur der GuV
Der Aufbau unterliegt festen Strukturen: Alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres werden gegenüber gestellt. Erträge werden hierbei immer im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll. Zum Jahresende hin werden anhand aller Beträge der Gewinn bzw. der Verlust ermittelt und auf Eigenkapital Konto übertragen.
Brutto- oder Nettoprinzip?
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im Normalfall nach dem Bruttoprinzip erstellt. Hierbei handelt es sich keinesfalls um einen Bruttobetrag im umsatzsteuerlichen Sinne. Beim Bruttoprinzip werden alle Einzelpositionen aufgelistet. Das Nettoprinzip wird nur selten angewandt. Hierbei werden Erträge und Aufwendungen im Vorhinein miteinander verrechnet.
Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren?
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach zwei unterschiedlichen Verfahren erstellt werden. Bei beiden Verfahren wird der Umsatz zugrunde genommen. Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Kosten den entsprechenden Erlösen gegenüber gestellt. Beim Umsatzkostenverfahren werden ausschließlich Kosten aufgenommen, die für tatsächlich verkaufte Produkte oder Leistungen angefallen sind. Das Umsatzkostenverfahren gilt als aussagekräftiger und wird dementsprechend lieber verwendet.
Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Handelsgesetzbuch werden wichtige Vorschriften festgehalten. Laut § 242 III im HGB ist die GuV Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten. Auch die Gliederung der außerplanmäßigen Abschreibungen, Bestandsveränderungen, der außerordentlichen Aufwendungen u.s.w. werden hier erläutert. Die Bilanzkontinuität wird ebenfalls vorgegeben und besagt, dass das Unternehmen sich für eine Darstellungsform sowie für ein Kostenverfahren entscheiden kann. Die gewählte Form muss jedoch für die Folgejahre beibehalten werden.
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