Berechnung der Steuerbelastung

Die Gewerbesteuer für Unternehmen wird in einem standardisierten Verfahren ermittelt. Dabei ergibt sich am Ende der sogenannte Steuermessbetrag, der mit dem Hebesatz multipliziert die Steuerbelastung eines Unternehmens ergibt. Der Satz kann sich sowohl regional als auch im Laufe der Zeit unterscheiden.

Festlegung der Satzhöhe

Der Hebesatz wird von den jeweiligen Gemeinden selbst festgelegt. Damit haben diese Einfluss auf die Besteuerungshöhe der in der Gemeinde ansässigen Unternehmen. Seit 2004 ist geregelt, dass der Hebesatz mindestens 200% betragen muss. In der Regel liegen die festgelegten Werte jedoch deutlich über dieser Schwelle. In großen Städten liegt der Hebesatz häufig bei bis zu 500% wohingegen kleinere Gemeinden im Umland lediglich die 200% oder nur etwas mehr ansetzen.

Für kleine Einzelunternehmen spielt die Gewerbesteuer häufig eine untergeordnete Rolle, da es einen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR gibt und eine Anrechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung durch die Gesellschafter von Personengesellschaften möglich ist.

Steuervorteile

Ein Unternehmen kann ausschließlich durch einen Wechsel des Unternehmensstandortes Einfluss darauf nehmen, welche Steuerhöhe auf die Gewerbeerträge der Firma anzuwenden ist. Unternehmer bevorzugen aufgrund der geringeren Steuerbelastung selbstverständlich einen geringeren Hebesatz und verlegen den Unternehmensstandort bevorzugt in die entsprechenden Gemeinden, sofern das Geschäftsmodell das zulässt. Denn, an diesem Standort muss auch operativ tätiges Personal in einem voll ausgestatteten Büro vorgehalten werden. Da häufig auch schon die Sitzverlegung aus der Stadt ins Umland eine erhebliche Ersparnis mit sich bringt, kann jedoch auch ein Vorteil bei der Gewerbesteuer erzielt werden, selbst wenn der Standort nicht komplett frei gewählt werden kann.

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