Ein Letter-of-Intent, abgekürzt LOI, ist eine Interimsvereinbarung vor einem geplanten Geschäftsabschluss. Das Understanding beinhaltet die Absichtserklärung, ernsthaft mit der anderen Vertragspartei zu verhandeln, um das geplante Geschäft zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Unternehmen greifen auf ein LOI zurück, wenn sich geschäftliche Abschlüsse als komplex erweisen. Mögliche Szenarien sind:
– der Kauf oder Verkauf von Unternehmen,
– Beteiligungsverhandlungen zur Aufnahme von Investoren,
– Fusionen,
– große IT-Projekte.
Im Gegensatz zu einem Vorvertrag ist ein Letter-of-Intent rechtlich unverbindlich. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. Es existieren mit dem weichen und dem harten LOI zwei unterschiedliche Arten der Absichtserklärung.
Vertragspartner formulieren einen weichen Letter-of-Intent überwiegend vage und rechtlich unverbindlich. Die Erklärung kann einseitig sein. Sie betrifft die Rahmenbedingungen. Die potenziellen Vertragspartner bekunden beispielsweise ihr ernsthaftes Interesse:
– an Vertragsverhandlungen,
– einen Vertrag miteinander einzugehen,
– eine Transaktion durchzuführen.
Weitere wesentliche Elemente einer Absichtserklärung definieren:
– das strategische Konzept,
– Pläne zur Finanzierung,
– Ausstiegsregelungen.
Rechtlich verbindlich sind im weichen LOI festgehaltene Regelungen zur Vertraulichkeit bezüglich der bei den Verhandlungen erhaltenen Informationen. Das Non-Disclosure-Agreement schützt vor Industriespionage. Beinhaltet die Absichtserklärung eine Vereinbarung zur Exklusivität der Vertragsverhandlungen, hat diese ebenfalls eine bindende Wirkung.
Ein harter Letter-of-Intent ist konkreter: Er beinhaltet zu den genannten Elementen wesentliche Vertragsbestandteile wie Kaufpreis und Kaufgegenstand. Der Unterzeichner des LOI unterliegt Schutz- und Sorgfaltspflichten. Die gesetzlichen Grundlagen dazu stehen in den Paragrafen 311 Abs. 2 Nr. 1und 241 Abs. 2 BGB.
Unterzeichnen beide Verhandlungspartner die schriftlich niedergelegte Absichtserklärung, handelt es sich um ein rechtlich unverbindliches Memorandum of Understanding.
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