Eine Limited ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die in Ländern wie Großbritannien, Irland und Kanada geläufig ist. Dabei wird der Begriff „Limited“ an den Firmennamen angehängt, um die auf das Grundkapital beschränkte Haftung kenntlich zu machen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz das persönliche Vermögen der Anteilseigner der Limited unberührt bleibt. Sie ist damit mit der deutschen GmbH bzw. UG zu vergleichen.
Als wichtige Unterform der Limited Company abzugrenzen ist die Public Limited Company (PLC), bei welcher die Unternehmensanteile öffentlich an einer Börse gekauft und verkauft werden können. Damit entspricht sie von der Stellung her der deutschen Aktiengesellschaft.
Weitere Sonderformen sind die Private Company Limited by Guarantee (LBG), bei welcher die Gesellschafter bis zu einem gewissen Betrag Nachschussverpflichtungen tragen (oft im Vereinsrecht genutzt), und die Private Unlimited Company (Unlimited) – bei welcher die persönliche Haftung der Anteilseigner unbeschränkt gilt. Beide Varianten spielen in der Regel im Wirtschaftsleben nur auf dem britischen Heimatmarkt eine Rolle.
Bevor die Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt wurde, genoss die Limited als Gesellschaftsform dank EU-Freizügigkeitsregelungen (was den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten half) regen Zulauf deutscher Kunden: Dank der Einlagepflicht von nur 1 GBP (entspricht ca. 1,1 EUR), konnte man so mit wenig Kapital und geringem Zeitaufwand eine GmbH-ähnliche Unternehmenslösung erhalten. Zum Vergleich: Eine deutsche GmbH erfordert 25.000 EUR Stammkapital.
Um hier eine Lücke zu schließen und gleichzeitig dem deutschen Markt eine ernsthafte Alternative zur Limited zur Verfügung zu stellen, führte der Gesetzgeber 2008 die Unternehmergesellschaft (UG) ein, welche im Wesentlichen ihr britisches Pendant für Neugründungen in Deutschland verdrängte. Hierdurch konnten deutsche Marktteilnehmer die Vorteile des britischen Kapitalgesellschaftsmodelles (niedrige Einlage, schnelle Gründung) nutzen, ohne weiterhin die Nachteile (britisches Recht im Innenverhältnis, deutsches Recht im Außenverhältnis, Unterhalt eines Postfachs in GB sowie mehr Buchhaltungsaufwand) tragen zu müssen.
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