Ein Merkposten ist der symbolische Buchwert eines Bilanzpostens von 1 Euro nach Ablauf der für die Abschreibung vorgegebenen Nutzungsdauer. Er wird auch Erinnerungs- oder Restbuchwert genannt. Die Begriffe Merkposten bzw. Erinnerungswert beschreiben den Zweck dieses Buchwertes. Er erinnert an einen Bilanzposten, der nach Ende der Abschreibung noch gute Dienste im Betrieb leistet.
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) muss jeder Vermögensgegenstand in der Bilanz aufgeführt werden. Wird ein Anlagegut vollständig abgeschrieben, wird es damit aus der Bilanz entfernt. Dass die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, heißt jedoch nicht, dass dieses Anlagegut nicht mehr zu gebrauchen ist. Oftmals wird es noch längere Zeit im Betrieb genutzt. Damit ist es Teil des Betriebsvermögens und muss in der Bilanz aufgeführt werden. Unter Umständen kann dieses fast vollständig abgeschriebene Anlagegut gewinnbringend verkauft werden, denn der Restbuchwert hat nichts mit dem tatsächlichen Wiederverkaufswert eines Anlagegutes zu tun.
Beispiel: Die Firma Müller schafft für einen Mitarbeiter ein Notebook im Wert von 1.800 Euro an und stellt es mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren in die Bilanz ein. Jährlich werden 600 Euro abgeschrieben. Nach drei Jahren ist die Abschreibung komplett, das Notebook funktioniert jedoch noch einwandfrei und wird vom Mitarbeiter weiterhin genutzt. Um das Notebook nicht aus der Bilanz zu entfernen, wird im letzten Jahr die Abschreibung auf 599 Euro reduziert und das Notebook bleibt mit einem Restbuchwert von 1 Euro in der Bilanz stehen. Nach einem weiteren Jahr kauft die Firma ein neues Notebook. Da das alte Notebook noch immer funktioniert, wird es zum Preis von 50 Euro an eine Bekannte des Mitarbeiters verkauft. Nun wird der Erinnerungswert ausgebucht und der Verkauf mit einem Gewinn aus dem Abgang von Anlagen in Höhe von 49 Euro verbucht.
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