Neben Vermögensgegenständen und Schulden ist in §246 HGB der Rechnungsabgrenzungsposten als Bilanzposition genannt. Rechnungsabgrenzungsposten ergeben sich durch Geschäftsvorgänge, bei denen Zahlungen vor der Aufwands- oder Ertragsbuchung durchgeführt werden. Es gibt einen Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sowie einen Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Beim PRAP handelt es sich um Einnahmen, welche dem Unternehmen vor dem Bilanzstichtag zugeflossen sind, welche einen Ertrag für eine Zeit im Folgejahr darstellen. Gemäß §250 Abs. 2 HGB ist ein solcher Geschäftsvorfall auf der Passivseite der Bilanz als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Beispiele für Geschäftsvorfälle, aus denen sich Passive Rechnungsabgrenzungsposten ergeben, sind Zins-, Miet- und Abonnementzahlungen.
Ein Bespiel zur Verdeutlichung ist dementsprechend eine jährliche Zinszahlung in Höhe von 12.000 Euro, welche ein Unternehmen am 1. Juni des Berichtsjahres erhält. Der Kreditnehmer zahlt jedes Jahr am 1. Juni die Zinsen für zwölf Monate. Das Unternehmen erhält am 1. Juni eine Einnahme, welche die monatlichen Zinsen für die restlichen sieben Monate des Berichtsjahres aber auch die ersten fünf Monate des Folgejahres darstellt. Daher entsprechen die Zinserträge des Berichtsjahres 7.000 Euro (7*12.000/12). Die Zinserträge, die auf das Folgejahr entfallen, werden unter Berücksichtigung des Periodisierungsprinzips in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.
Einen weiteren Geschäftsvorfall stellen Mieteinnahmen dar. Als Beispiel zahlt ein Mieter alle drei Monate die Miete für die nächsten drei Monate (2.000 Euro Miete für einen Monat) an das vermietende Unternehmen. Die letzte Mietzahlung erfolgte am 1. Dezember des Berichtsjahres. Das Unternehmen verzeichnete daher am 1. Dezember Mieteinnahmen in Höhe von 6.000 Euro. Zum Jahresende darf es jedoch nur 2.000 Euro als Mieterträge (Miete für Dezember) verbuchen. Die restlichen 4.000 Euro (Miete für Januar und Februar des Folgejahres) müssen periodengerecht abgegrenzt werden und werden daher zum Jahresende als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht. Ähnliche Strukturen findet man auch bei Abo-Modellen, bei denen Kunden oftmals als Jahresbeitrag zahlen.
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