Was ist Skonto?
Skonto spielt bei dem Erstellen von Rechnungen eine Rolle. Gewährt ein Lieferant Skonti, kann der Kunde von einem nachträglichen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag profitieren, wenn er die Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist vornimmt.
Ob Skonti gewährt werden, ist in vielen Fällen aus den Zahlungsbedingungen des Lieferanten erkennbar, die einen Teil der Rechnung darstellen. Ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung könnte z.B. lauten: »Zahlung 7 Tage, 2% Skonto, 30 Tage netto«. Zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen, kann er 2% Skonto ziehen. Wird die Rechnung nach Ablauf der Frist beglichen, muss er den vollen Betrag zahlen.
Basis für den Preisnachlass ist der Bruttoumsatz des Lieferanten. Der übliche Skontosatz von 2 bis 3% mindert den ursprünglichen Verkaufspreis.
Bestellt der Kunde mehrere Waren bei einem Lieferanten und zieht Skonto, fällt der für ihn zu zahlende Rechnungsbetrag deutlich geringer aus.
Die Gewährung von Skonti kann sich für den Kunden und für den Lieferanten als vorteilhaft erweisen. Der Kunde erhält einen Preisnachlass und zahlt weniger. Der Lieferant verhindert einen Zahlungsausfall und muss kein Mahnverfahren einleiten.
Wie wird ein nachträglicher Preisnachlass berechnet?
Die Berechnung eines nachträglichen Preisnachlasses erfordert eine Multiplikation des Rechnungsbetrages mit dem Skontosatz. Das Ergebnis ist der Skontobetrag. Wird bei einer Rechnung von 150,00 Euro ein Preisnachlass von 2% gewährt, ergibt sich das Folgende:
150,00 Euro x 2% = 3 Euro.
Zieht der Kunde das Skonto, beläuft sich sein Zahlungsbetrag auf 147,00 Euro.
Skonti in der Buchhaltung
Skonti werden als nachträgliche Preisnachlässe bezeichnet, weil die Rechnung zum Zeitpunkt des Skontoabzugs bereits verbucht worden ist. Dem Buchhalter kommt die Aufgabe zu, den nachträglichen Preisnachlass auch buchhalterisch zu erfassen. Dies erfordert eine Teilstornierung der ursprünglichen Buchung. Die durch den nachträglichen Preisnachlass verursachte Differenz ist auf einem separaten Konto in der Buchhaltung zu erfassen. Wird dieser Schritt von dem Buchhalter vernachlässigt, steht er später vor dem Problem, dass Zahlungseingang und Rechnungsbetrag nicht übereinstimmen.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!