Der Begriff der Splitbuchung entstammt der doppelten Buchführung. Hier werden Rechnungsbeträge im Falle einer Splitbuchung auf unterschiedliche Soll- und Haben-Konten aufgeteilt. Diese Aufteilung, die auch als ‚Splittung‚ bezeichnet werden kann, gibt dieser Buchungsart ihren Namen. Doch was verbirgt sich hinter dieser Buchungsart?
Eine gesplittete Buchung kann immer dann in Betracht gezogen werden, wenn sich ein Rechnungsbetrag aus unterschiedlichen Artikeln beziehungsweise mehreren Artikeln mit unterschiedlichen Kostenarten zusammensetzt. Durch die Aufteilung wird die jeweilige Rechnung dann übersichtlicher und die Posten der einzelnen Konten leichter nachvollziehbar. So bietet sich eine Splitbuchung beispielsweise dann an, wenn ein Unternehmen bei einem Großhändler gleichzeitig Verpackungsmaterial (Kartons, Briefumschläge etc. ), Schreibmaterial (Stifte, Papier etc.) und Büromaterial (Heftklammern, Ordner etc.) einkauft und hierfür eine Gesamtrechnung erhält.
Die korrekte Buchung einer solchen gesplitteten Buchung erfolgt dann aufgeteilt auf die jeweiligen Soll- und Haben-Konten, wobei die einzelnen Kostenarten im Soll und der Gesamtbetrag der Rechnung im Haben verbucht wird. Für das vorgenannte Beispiel bedeutet dies, dass die Kartons dem Konto ‚Verpackungsmaterial‘ oder die einkauften Stifte dem Konto ‚Büromaterial‘ mit ihrem jeweiligen Betrag zugeordnet werden.
Eine solche Splitbuchung ist schließlich auch dann sinnvoll, wenn eine Rechnung Waren mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen (beispielsweise 7 % für das Design eines Werbesflyers oder 19 % für den Druck eines solchen) enthält oder sich gleichzeitig gewerbliche und private Artikel auf der Rechnung befinden.
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