Ausgleich kalte Progression 2023 – was bedeutet das?
Die Bundesregierung hat im Herbst 2022 beschlossen, dass sie die sogenannte kalte Progression 2023 ausgleichen wird. Ein Jahr später soll der entsprechende Schritt ebenfalls vollzogen werden. Für 2025 (das letzte Jahr der laufenden Legislaturperiode) ist dies noch nicht geklärt. Es stellt sich Ihnen vermutlich die Frage, was dies konkret für Sie bedeuten kann. Die Antwort verlangt zwei Vorklärungen (Definition kalte Progression, Maßnahmen der Bundesregierung).
Was ist die kalte Progression?
Die Bundesregierung definiert die kalte Progression als „schleichende Steuererhöhung„, die dann entsteht, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation ausgeglichen wird, aber dennoch zu einer höheren Abgabenlast führt.
Der Hintergrund: Deutschland hat ein progressives Steuersystem. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Er kann bis zu 45 Prozent erreichen. Bei einer Gehaltserhöhung zahlen Sie also nicht nur mehr Abgaben, weil sich der Ausgangswert (Ihr Gehalt) ändert. Sondern auch, da der zugehörige Prozentsatz steigt. Um es konkret zu machen: Haben Sie 2022 monatliche 3500 Euro brutto verdient und zum Jahresbeginn 2023 eine Gehaltserhöhung von drei Prozent erhalten, steigt Ihr Netto-Gehalt nur um 2,47 Prozent. Die anderen 0,53 Prozent entfallen durch das progressive Steuersystem.
Liegt die durchschnittliche Preissteigerung über diesen 2,47 Prozent, so haben Sie real weniger Geld zur Verfügung. Sie müssen aber dennoch den höheren Steuersatz bezahlen, da die Inflation nicht berücksichtigt wird. Dies ist die kalte Progression. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie gerade für kleine und mittlere Einkommen in Zeiten hoher Preissteigerungen ein massives Problem ist.
Die Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung gleicht 2023 die kalte Progression von 2022 aus. 2024 erfolgt der Ausgleich für 2023. Hierfür wendet sie in beiden Jahren 33,1 Milliarden Euro auf, um die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
- Anhebung des Grundfreibetrags für das Jahr 2023 von 10.347 auf 10.908 Euro (2024: 11.604 Euro)
- Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 219 auf 250 Euro
- Anhebung des Kinderfreibetrags von 8548 auf 8952 Euro (2024: 9312 Euro)
- Anhebung der Freigrenze des Solidaritätszuschlages von 16.956 auf 17.543 Euro (2024: 18.130 Euro)
- keine Anpassung bei der Reichensteuer (Jahresgehalt von mindestens 277.826 Euro)
Konkrete Entlastungen: die durchschnittliche Ersparnis für jeden Deutschen
Die Bundesregierung geht davon aus, dass 48 Millionen Deutsche von den Entlastungen profitieren. Durchschnittlich soll jeder Bundesbürger 192 Euro mehr zur Verfügung haben. Allein die Anhebung des Grundfreibetrags schlägt dabei mit 54 zu Buche, heißt es in den Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums.
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